Urlaubsgeld?
24 Oktober 2010
8 Comments
Ist es zulässig aus dem Urlaubsgelg ,Sozialbeiträge abzuziehen(Krankenversicherung,Rentenver… usw…)
gesetzten Fall: Lohn 1620 brutto Urlaubsgeld 1111,- plus Auslösung steuerfrei 48,- Auslösung steuerpflichtig 57,-vwl ag Anteil 26,-! Sozialversicherungsbeiträge für den vorrigen Monat zB Krankenversicherung:137Euro!Krankenversi… für den besagten Monat:224Euro! Meine Frage : werden diese Beiträge auch aus dem Urlaub bzw Weinachtsgeld abgezogen? Ist es überhaupt zulässig??Bitte nur ernste Antworten!
Ja, es ist nicht nur zulässig, sondern es ist Pflicht.
Sogenannter Einmalbezug, also Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. Gehalt, Boni, Prämien, etc sind lohnsteuer- und sozialsversicherungspflichtig.
Sie werden also voll zur Sozialversicherung herangezogen.
Du solltest Dir mal die Lohnabrechnung genau anschauen.
Normalerweise ist nach dem Gesamtbrutto eine Zeile für die Lohnsteuerberechnung eingefügt, das steht dann erstmal das Steuerbrutto, dass ist die Summe der Beträge, die Lohnsteuerpflichtig sind, nämlich das laufende Gehalt, die steuerpflichtige Auslösung und der AG Anteil zur VL. Müssten also 1.703,00€ da stehen. In dem Monat mit dem Urlaubsgeld findest Du darunter eine zweite Zeile, wo das Urlaubsgeld 1.111,00 extra aufgeführt ist, da Einmalzahlungen anders lohnversteuert werden als laufendes Gehalt. Dann kommen rechts daneben Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Und ganz rechts die Summe der Abzüge.
darunter müsste genauso eine Zeile für die Sozialversicherung stehen. Also ersteinmal das Sozialversicherungsbrutto und dann der KV/PV/AV/RV Beitrag. Deine Krankenversicherung hat einen Beitragssatz von 14,1 % entnehme ich zumindest Deinen Abzügen. Dazu kommen dann noch 0,9 %, die Du alleine für den Zahnersatz abführen musst.
Also für den Monat mit dem Urlaubsgeld hast Du insgesamt ein sozialversicherungspflichtiges Brutto von 2.814,00 € Davon 7,05 % (AN-Anteil 50%) sind 198,39 plus 0,9 % Zahnersatz macht 25,33 €, also insgesamt 223,72, also in etwa 224,00€. KOmmt also hin. Ärgere Dich nicht, wenigstens bei der Lohnsteuer kannst Du Dir ggf am Ende des Jahres noch was wieder holen und was die Kranjenversicherung angeht, sie kommt Dir ja zu Gute und privat versichern kommt viel teurer!!!
Nicht nur zulässig sondern PFLICHT. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind sozialversicherungspflichtige und steuerpflichtige Einkommen. Es gibt nur noch ganz, ganz wenige nicht …prlichtige Einkommen und es werden jedes Jahr weniger.
Urlaubsgeld musst Du genau so sehen wie das Gehalt. In dem Monat wo Du Urlaubsgeld bekommst hast Du ein Hoeheres Bruttogehalt und somit steigen auch alle Abzuege.
Leider ist das so..
Ja,es ist leider so.Vom Urlaubsgeld gehen die vollen Abzüge,wie auch beim Lohn ab.Gehöre noch zu den Glücklichen die diese Leistung überhaupt noch bekommen,bin aber jedes Jahr traurig was da für ein kümmerlicher Rest übrig bleibt.Einen Urlaub kann ich mir davon nicht leisten,aber ich bin happy das ich wenigstens noch ein paar Euro bekomme.
Solche Sonderzahlungen sind abgabepflichtig. Sollte allerdings im Zahlungsmonat durch die Progression mehr abgezogen werden, als der jährliche Durchschnittsverdienst erfordert, gibt es am Jahresende eine ( oft interne ) Rückzahlung.
Das ist doch immer so!!
Ich bekomme von meinem Urlaubsgeld ungefähr 30% noch ausbezahlt, der Rest wird abgezogen!
Hallo,
ja, damals .. als wir auch noch Urlaubsgeld bekommen haben ..war es ähnlich wie bei dir ..es wurde sogar noch Solibeitrag abgezogen …aber ..über den Rest des Geldes freu dich doch und weck keine schlafende Hunde …immer mehr wird das Urlaubsgeld trotz Tarufvertrag abgezogen …und der Weihnachtsmann hatte auch schon lange kein Geld mehr mitgebracht ….
mfg …
ja – leider ist das so – vom Urlaubsgeld bleibt nicht viel über…………
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