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Urlaub,was ist mit dem Wohnsitz?

15 Oktober 2010 10 Comments

In den Wintermonaten mache ich Urlaub in Thailand u.Burma,das Einwohnermeldeamt meldet grund
sätzlich meinen Wohnsitz ab und führt mich als unbekannt verzogen mir entstehen dadurch finan-
zielle Nachteile bei meinem Eikommen als Rentner,was kann ich dagegen tun ?

10 Comments »

  • andreas t said:

    Das Einwohnermeldeamt ist grundsätzlich sogar verpflichtet, die Richtigkeit des Melderegister zu überprüfen – es tut dies nur normalerweise nicht. Wenn Dich aber jemand beim Amt anschwärzt, dann wird das EMA überprüfen, ob Du noch an Deinem gemeldeten Wohnsitz zu finden bist. Und wenn das über einen längeren Zeitraum ohne Erfolg bleibt, können sie Dich von Amts wegen abmelden. Ich würde Dir als erstes empfehlen, mit dem Amt zu sprechen.

  • Wolke7 said:

    Na, du scheinst ja lange weg zu bleiben…Ich wußte auch nicht das das Einwohnermeldeamt interessiert wann und wie oft und wie lange du in Urlaub fährst…..Woher sollen die das denn wissen????
    Stelle einen Nachsendeantrag bei der Post und die sollen deine Post so lange du weg bist zu einem Nachbarn schicken….

  • Slovak08 said:

    Es gibt keine rechtliche Handhabe für das Einwohnermeldeamt, dich bei zeitlich befristeter Wohnortabwesenheit abzumelden, gleich aus welchem Grund du weg bist. Anderseits woher hat das Meldeamt denn die Kenntnis, dass du längere Zeit im Urlaub bist? Gibt es das eine Verbindung zwischen deinem Vermieter und dem Amt? Ist auch illegal. Würde an deiner Stelle auf dem Amt klären, wieso, aufgrund welcher Mitteilung usw..

  • Sebastian G said:

    Es gibt die Regelung, das du, wo du länger als 6 Monaten bist, dein Haubtwohnort ist. (Das Problem hatte ich auch). Wenn du aber in Deutschland in deiner Wohnung, wo du auch gemeldet bist, länger als 6 Monaten bist, ist das dein Hauptwohnsitz, und da darf sich das Einwohnermeldeamt sich nicht reinhengen. Würde aber an deine Stelle da mal anfragen, wiso sie es machen.

  • XinChao said:

    Um das zu verhindern must du dich am Urlaubsort alle 3 Monate beim deutschen Konsulat melden. Da bekommst du dann auch einen Zettel als Bestätigung. Wenn Du dich 6 Monate und mehr im Ausland aufgehalten hast, ohne dich zu melden, dann kann es sogar Probleme bei der Wiedereinreise geben.

  • Helgale said:

    Du bist nicht verpflichtet dem Einwohnermeldeamt Deinen Urlaub mitzuteilen. Du kehrst ja wieder in Deine Wohnung zurück und verziehst nicht ins Ausland. Du mußt natürlich laufende Gebühren am Wohnort weiterbezahlen, sofern welche anfallen.

  • Orpheus said:

    In Oesterreich ist es so, dass, wenn man sich laenger als 2 Monate im Jahr im Ausland aufhaelt, man dies auf jeden Fall seiner Pensionsversicherung mitteilen muss. Das duerfte bei Euch auch nicht viel anders sein. Geh mal auf die Webseiter Deiner PV und lies nach.

  • DR Eisendraht said:

    Wer sich nicht im Inland aufhält, sollte zumindest ein Postfach mieten und ggf. eine Vertrauensperson mit der Nachsendung beauftragen.

  • Sprendli said:

    Woher ist das dem Amt bekannt. Irgend jemand meldet es dort.

  • Mo Jo said:

    Ich würde umziehen.

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