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Vater verweigert Mitwirkungen bei Beantragung zur Kinderreha

19 Oktober 2010 8 Comments

Mein Sohn ist leider über seinen Vater – der 600km entfernt wohnt-krankenversichert.
Im Juni habe ich Anträge für eine Kinderreha- die in den Sommerferien stattfinden sollte- an die Rentenversicherung geschickt.
am 3. Juli hab ich die Eingangsbestätigung gekriegt und dann nichts mehr gehört!
Leider ist es fast unmöglich, da jemanden telefonisch zu erreichen…
heute hab ich mir Zeit genommen , fast eine Stunde Warteschleife….
um zu erfahren, dass schon am 8. Juli ein Schreiben an den Vater gegangen ist, da noch Angaben zu seiner Versicherung fehlen.
der hat aber nicht reagiert!!
Jetzt hab ich ihn angerufen und werd nur angeschrieen, er würde nicht mit mir telefonieren.
Und jetzt ???
muss ich einen Anwalt nehmen??
wer bezahlt das?
Kann ich nicht auf Schadenersatz klagen, wenn das Kind am Ende keine Kur kriegt wegen seines Verhaltens??

8 Comments »

  • BBBB said:

    zitat
    nein , kein Sorge-recht, nicht mal Besuchsrecht!!
    Kein Unterhalt (jetzt evtl. 70 euro..mal abwarten)
    -ohne dich zu beleidigen empfehle ich dir dein Kind bei dir zu versichern.
    Wenn das kind bei dir lebt und der Vater nicht mal Besuchsrecht hat,
    egal was die versicherung kostet bist Du verpflichtet Ihn bei dir zu versichern:
    Die Versicherung geht davon aus das dein Kind bei seinem Vater lebt
    deshalb könnte es Probleme geben bei der Datenüberprüfung.
    Mit Schadenersatz und so sachen kannst Du nichts erreichen , es ist schade das immer die Kinder den Preis zahlen mussen.

  • Devi said:

    Wenn er das Sorgerecht hat, würde ich mit diesem Fall aufs Jugendamt gehen und mich erkundigen, ob du in dem Fall was machen kannst!
    Er muss die Angaben machen. Eine Reha gibts ja nicht einfach so. Die hat ja einen Sinn.
    Wenn dem Kind dadurch ein gesundheitlicher Nachteil ensteht, dann würde ich ganz andere Seite aufziehen!

  • Juergen B said:

    Ich hab ein ähnliches Problem gehabt, zum Glück waren meine Ex und ich in unterschiedlichen Versicherungen.
    Nun hab ich meine Tochter (bei mir lebend) auch in meiner KV mit Familienversichert und es gibt da keine Probleme mehr. Das klappte bereits, bevor die Scheidung durch war.
    Wenn die Behandlung deines Kindes absolut notwendig ist, geh zum Jugendamt und mach Dampf. Die sollen an den Vater eine Unterlassungsklage in die Wege leiten, parallel dazu melde dein Kind bei dir an.
    Nur des Geldes Wegen auf den Vater Druck auszuüben, halte ich für unsinnig, mit dem erhofften Geld heilst du dein Kind auch bloß nicht.
    Und hüte dich, den Vater vor dem Kind schlecht zu machen, du wirst es später bereuhen.

  • Pelikan1 said:

    wenn der Vater deines Sohnes nicht mal das Sorgerecht hat, wieso ist dein Sohn dann dort krankenversichert, verstehe ich nicht.
    Wo bist du im Moment krankenversichert, kannst du deinen Sohn nicht mitversichern.
    Ich würde das auf alle Fälle versuchen auch wenn es mehr Geld kosten würde. Da gehst du allen Ärger aus dem Weg.

  • benjamin said:

    Du wirst dir einen Anwalt nehmen müssen,schätze ich und den wirst du erstmal auch noch selbst bezahlen „dürfen“.Erkundige dich trotzdem vorsichtshalber beim Jugendamt, was die als Lösung vorschlagen.
    Dieser nette Vater wird den Kleinen immer wieder als Druckmittel benutzen, solange er mit ihm versichert ist.Überleg dir gut, ob es sich auf Dauer auszahlt und ob dir nicht deine Nerven -und das Wohl des Kindes sowieso- den Mehraufwand wert sind.
    Und ja, ich würde den Typen verklagen und zwar wegen Kindeswohl-Gefährdung! Wenn er allerdings „nichts auf der Kante“ hat,lohnt es kaum.Da kommt dann nur evtl.ein Titel heraus. Ich bin im deutschen Recht leider (nicht mehr) beschlagen. Wer jedenfalls so handelt wie er, dem ist auch das egal. Alles Gute dir und dem Kleinen!
    L.G.Benjamina

  • Quovadis said:

    Was erwartest du? Kein Sorgerecht und nicht einmal ein Besuchsrecht er soll einfach nur zahlen und hat keine Möglichkeit eine andere Meinung zu vertreten. Ich habe für Mütter die alleine ohne den Vater mit einzubeziehen ganz große Bedenken. Du hast dich gegen ein Umgangsrecht sowie Besuchsrecht stark gemacht.
    Du mußt also durch deine Entscheidung selber dafür aufkommen.
    Ich kann egal wie auch immer, nicht verstehen, dass Mütter dem Erzeuger das Kind vorenthalten. Zahlen sollen sie,aber versetze dich einmal in der Situation der Väter.
    @ ich möchte dir nichts böses, aber bevor man Entscheidungen über Sorgerecht trifft, sollte man auch mit den Folgen rechnen. Fakt ist er hat kein Sorgerecht und soll sich jetzt aber sorgen machen. Siehst du jetzt vielleicht den Zusammenhang? Es ist halt immer blöd wenn es ums Geld geht.

  • Lilith said:

    Zu Deiner konkreten Frage kann ich leider nicht viel sagen (wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, könnte ein kostenloses Info-Gespräch möglich sein; oder so mal beim Anwalt nachfragen, sollte nicht soooo teuer sein).
    Zu dem Komentar von BBBB wollte ich sagen, dass Du Dir keine Sorgen machen musst, es ist vollkommen rechtens, wenn er als Vater eingetragen ist, dass er das Kind über sich familienversichert.
    Nachtrag: Bei Familienangelegenheiten zahlen die Versicherungen nicht, da muss man wohl oder übel selbst dafür aufkommen.

  • Dana da Arcon said:

    Wenn du willst, dass diese Reha noch diesen Sommer stattfindet, dann musst du den gerichtlichen Weg nehmen. Anwalt nehmen, beim Familiengericht (oder Zivilgericht, bin nicht sicher wer zuständig ist) im Namen des Kindes auf Herausgabe der fehlenden Unterlagen/Daten klagen und eine einstweilige Verfügung beantragen, keine normale Klage auf ein Urteil, das dauert zu lang. Besprich das mit einem Anwalt, die Zeit wird knapp.

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