Verdienst, — Finanzamt — Steuern — Anmelden…?
Hallo,
Ich habe eine Frage für einen Herrn aus meinem Bekanntenkreis.
Er ist 65J. und Rentner.
Sein Freund hat eine Firma, und möchte für ein Firmenjubiläum, Video und Fotoarbeiten machen.
Die Firma möchte aber eine Rechnung mit Mehrwertsteuer von dem Rentner haben.
Der Rentner kann das aber so nicht machen, weil er kein Gewerbe angemeldet hat.
Kann er nur für diesen einen Fall ein Gewerbe anmelden, eine Rechnung mit Mwst. schreiben ….?
oder wer hat einen Vorschlag, was zu tun wäre ?
Danke für Eure Tipps, Gruss, Katharina.
…also, wenn ich unter „Fotoarbeiten machen“ den künstlerischen Teil verstehen soll (fotografieren, arrangieren…) und nicht den gewerblichen (entwickeln, versenden…), dann ist hier ohnehin kein Gewerbe gegeben.
Was aber mit der Umsatzsteuer nichts zu tun hat, denn Umsatzsteuer ist Umsatzsteuer und nicht Gewerberecht.
Dein Bekannter stellt die Rechnungen ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung, und in der Steuererklärung erklärt er die Einkünfte als sonstige Einkünfte „aus Leistungen“, § 22 Nr. 3 EStG. Es sei denn, er macht sowas dauernd, dann sind des selbständige Einkünfte nach § 18, die in Anlage SE zu erklären sind.
Aber Umsatzsteuer ausweisen ist das Falscheste, was er machen kann.
Der Rentner sollte sich als Freiberufler anmelden (kein Kammerbeitrag) und eine Rechnung ohne Ust schreiben als Kleinunternehmer (§ 19 UstG). Oder die Firma soll ihn anstellen, oder anderswo anstellen lassen (Leiharbeiter) als Minijobber im geringen Umfang ( 30% SV an Knappschft fällig). Oder privat engagieren über das Hauhaltsscheckverfahren (weniger SV). Alles kann der Auftraggeber absetzen.
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