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Verjaehrung einer Rentenrueckzahlung….?

20 Oktober 2010 4 Comments

Wann verjaehrt eine Rueckzahlung ueberzahlter Rente, d.h. eine Rente wurde verlaengert bezahlt, das sind jetzt 18 Jahre her, ist die Forderung bereits verjaehrt oder bis wann kann die Rueckzahlung erfolgen.

4 Comments »

  • emibrd said:

    Rückforderungen von überzahlten Renten verjähren nicht. Nachforderungen dagegen, wegen falscher Berechnungen durch die Rentenkassen werden nur rückwirkend für 4 Jahre nachvergütet.
    Rechtsstaat Deutschland, lächerlich !

  • bon scott forever said:

    kommt auf den rententyp an, da gibt es verschiedene verjährungsfristen
    wenn seinerzeit ein titel beschafft wurde, sind es aber 30 jahre, wenn nicht, ist es in der regel verjährt.
    es lohnt sich in deinem falle, das alles mit einem rechtsanwalt oder steuerberater oder in der öffentlichen rechtsberatung zu besprechen.
    ———
    ach soooo, ihr müsst zurückzahlen…..
    das kam gerade im fernsehen, sie verjähren nicht, sind aber nur 30 jahre für den staat einklagbar, 4 jahre im umgekehrten fall.
    sollte es sich um einen höheren betrag handeln, eine absicht unterstellt wird oder der verdacht der flucht vorliegen, handelt es sich um eine straftat. die hat andere verjährungsfristen.
    ich würde wirklich mal zum Rechtsanwalt damit gehen, einfach auch um zu wissen, welche schulden deine eltern haben, und ob sie sich strafbar gemacht haben und deswegen noch belangt werden können.

  • tuxedomoon hoert iggy pop said:

    wenn bei gericht ein titel besteht bzw. ein mahnverfahren damals eingeleitet wurde, habt ihr mindestens 25j. den gerichtsvollzieher an der backe haengen. wenn nicht privatinsolvenz laeuft.
    und die zuviel gezahlte rente ist durchgebracht?!
    dumm gelaufen.

  • Klaus said:

    Die Verjährung kann evtl. unterbrochen worden sein und beginnt dann neu zu laufen. Das ist z.B. der Fall wenn der Fall neu aufgerollt wurde oder ein Mahnschreiben geschickt worden ist.

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