Versorgungsamt -wer kennt sich aus ?
21 Oktober 2010
6 Comments
Wenn Jemand -in diesem Fall handelt es sich um ein Kind – zu 50%Schwerbeschädigt ist – kann man da Geld vom Versorgungsamt beantragen – wie so eine Art Rente ???
Lg Sally
Wenn Jemand -in diesem Fall handelt es sich um ein Kind – zu 50%Schwerbeschädigt ist – kann man da Geld vom Versorgungsamt beantragen – wie so eine Art Rente ???
Lg Sally
Geld gibt es bei Schwerbehinderung nur von der Pflegekasse. Dazu musst du einen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen, die schickendir den Medizinisch Tehnischen Dienst, der dann beurteilt ob du Anspruch drauf hast. Wenndie ja sagen, bekommst du das Geld von der Abtilung Pflegekasse.
Versorgungsamt stuft nur den Grad der Behinderung ein.
Das Versorgungsamt stellt nur die schwere der Behinderung fest. Geld gibt es dort nicht.
du bekommst doch kindergeld da würde ich fragen
oder harz 4
kirchliche einrichtungen wie caritas ,diakonisches werk .usw
beim versorgungsamt gibts kein geld
Das Versorgungsamt zahlt leider kein Geld aus. Die legen den Grad der Behinderung fest und vergeben die Ausweise.
Nur Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz werden von denen ausgezahlt. Wenn das Kind also durch eine Gewalttat behindert wurde, könntest du dort einen Antrag auf Rente stellen.
Da das aber eher unwahrscheinlich ist, empfehle ich eher Kontakt mit Eltern aufzunehmen, deren Kinder die gleiche Krankheit haben. Im Internet gibt es sehr oft Interessengruppen und Selbsthilfegruppen.
Ich empfehle das, weil es sehr auf die Arzt der Behinderung ankommt, ob es vielleicht eine Rente gibt oder ob das vielleicht ausgeschlossen ist.
Und da du es hier nicht schreibst, was das ind hat (was ich verstehen kann), solltest du bei Menschen mit den gleichen Problemen nachfragen.
Am besten Du wendest Dich zunächst an Deine Krankenversicherung (persönlich)
Hast Du es schon mal auf dem Sozialamt versucht? Soweit ich weiss, ist das im Normalfall der Anlaufpunkt, wenn irgendwelche Behinderungen vorliegen, die es nicht ermöglichen irgendeinen Job aufzunehmen. Das Versorgungsamt hat ja die Behinderung festgestellt und ich denke, dass es dann sehr sinnvoll sein kann, dort einmal nachzuhaken, denn wenn feststeht, dass konsequent jemand zu Hause bleiben muss, um das Kind zu versorgen, oder so, dann ist es wohl wirklich so, dass die dafür aufkommen könnten.
Andererseits, glaube ich, dass Du eventuell auch einmal versuchen kannst eine höhere Pflegestufe bei der Pflegeversicherung zu beantragen. Dann dürfte vielleicht dort irgendwo etwas zu machen sein.
Bei 50 % Grad der Behinderung, denke ich wären das die nächsten Schritte, die Du einleiten kannst.
Um die Rente zu beantragen ist es leider etwas früh. Das geht nur, wenn feststeht, dass in absehbarer Zeit der Tod des Kindes bevorstehen würde und ich denke, bei solchen Feststellungen ist die Rentenversicherung heutzutage mehr als vorsichtig, denn die haben leider auch nicht das Geld um es zum Fenster hinaus zu schmeissen.
Sorry für den letzten Satz, ich hatte mich mit einer Frau, die bei der Rentenversicherung arbeitet irgendwann einmal darüber unterhalten, als es um die Feststellung meiner eigenen Rente ging, weil ich einen Scherz machen wollte darüber und habe halt solches in dem Moment in Erfahrung bringen können…
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