Home » Renten

Versorgungsausgleich……….…

24 Oktober 2010 5 Comments

Wozu ist ein Versorgungsausgleich da??? Warum muss der Mann der Frau irgendwas für die Rente zahlen?? Wonach wird das berechnet??? Muss nur immer der Mann zahlen oder kann auch entschieden werden, dass die Frau zahlen muss??? Für was ist das überhaupt??? Meine Bekannte hat mir erzählt, dass sie einen Termin bei Gericht hätte, wegen des Versorgungsausgleiches bei ihrer Scheidung. Hab sie gefragt was das sei und so weiter, aber sie konnte es mir auch nicht sagen. Könnt ihr mir das erklären?????

5 Comments »

  • jan07042 said:

    Beim Versorgungsausgleich wird berücksichtigt, dass der eine Partner evtl. mehr Geld in die REntenkasse eingezahlt hat, weil der andere z.B. zu Hause war und sich um Haus, Kinder etc. gekümmert hat. Es wird dann quasi so aufgeteilt, dass der Überstand geteilt wird. Ob das jetzt Mann zu Frau oder umgedreht ist, richtet sich nach den erworbenen Rentenanwartschaften (eingezahlten Beträgen). Es soll damit vermieden werden, dass nach langjähriger Ehe, wenn die Frau nicht berufstätig war, diese ohne eigene Altersversorgung dasteht.

  • AliceDas said:

    Immer derjenige, der mehr verdient hat (egal ob Mann oder Frau) muss ein paar seiner Punkte an den anderen abgeben. Das dient dazu, dass z.B. Frauen, die weniger verdient haben oder Kindererziehungszeiten, später auch ausreichend versorgt sind. Schließlich hat der Mann während dieser Zeit Famielien“Bonuspunkte“ erhalten und es ist ja nur gerecht, wenn die Frau dann von diesen Bonuspunkten auch was abbekommt, schließlich hat sie ja das Kind versorgt, welches zu einer höheren Rente für den Mann führt (aufgrund der Steuerklassenänderung).
    Es ist jedoch nicht üblich, dass man den Versorgungsausgleich vor Gericht verhandelt, das machen die Anwälte in Zusammenarbeit mit den Versicherungen. Vor Gericht wird dann lediglich das Ergebnis festgehalten – normalerweise beim Scheidungstermin.

  • . said:

    In Deutschland steht die Ehe unter besonderem Schutz eds Staates. Deshalb ist bei der Scheidung ein Versorgungsausgleich zwingend vorgeschrieben
    Falls eine Frau ihr Leben lang Hausfrau war und sie sich nach 40 Ehejahren scheiden lässt, würde sie ja ohne Rente leben müssen.
    Deshalb wird der Versorgungsausgleich so berechnet:
    Die voraussichtliche Rente beider wird berechnet.
    Zahlenbeispiel:
    Mann 3100 €
    Frau 1000 €
    Dann ist der Unterschied 2100 €.
    Der Mann behält vom Unterschied 4/7 und gibt 3/7 ab.
    Das bedeutet hier: Der Mann muss der Frau 900€ abgeben.
    Dieses Geld wird sofort von der Rente abgezogen und der Frau überwiesen.

  • arabella said:

    @indamo Das was Du ausgerechnet hast ist der Unterhalt,beim Versorgungsausgleich geht es darum wie viel jeder während der Ehe in die Rentenkasse eingezahlt hat und das wird dann zu gleichen Teilen auseinander gerechnet!
    Übrigens, wenn der Unterhalt Zahlende schon Rentner ist wird es so gerechnet, dass jeder 50 % vom zusammen gelegten Einkommen hat!

Leave your response!

You must be logged in to post a comment.