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Vollzeit für einen 1 Euro job?

17 Oktober 2010 4 Comments

Meine Schwester macht einen 1 Euro Job .(40 Std/Woche)
Bekommt von der Arge aber nur 15 Euro und 137 Euro Mietanteil.
Sie wohnt in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter, die Ihre Witwenrente hat. Ist das rechtens das sie Vollzeit arbeiten muss für so wenig Geld?
Ich finde es richtig dass Leute was für ihr Geld tun aber das finde ich ausbeutung.
Die Bearbeiterin der Arge nimmt sich leider keine Zeit.

4 Comments »

  • ஜ.DARK.ஜ said:

    40 Std sind eindeutig zuviel und entsprechen nicht geltendem Recht !
    Urteil des Bundessozialgerichts, mit dem eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden in einem Ein-Euro-Job als grundsätzlich zumutbar bewertet wird (Aktenzeichen: B 4 AS 60/07 R).
    Nachtrag zum Urteil
    so schlimm ist das Urteil gar nicht, denn wenn man, juristische Sachkenntnis vorausgesetzt, das Urteil richtig liest, stellt man fest, daß auch das Bundessozialgericht sagt, ebenso wie nahezu alle Kommentare zum SGB II, daß Eingliederungsmaßnahmen und darin eben sogenannte 1-Euro-Jobs nur dann vom Betroffenen verlangt werden können, wenn diese Maßnahmen und/oder der 1-Euro-Job den Betroffenen durch die Teilnahme daran nachweislich und tatsächlich in einen existenzgesichert bezahlten Arbeitsplatz vermitteln.
    Dies aber ist nachweislich bisher weder bei den Eingliederungsmaßnahmen der Fall, noch bei den 1-Euro-Jobs, so daß jeder Betroffene gemäß der §§ 13-17 SGB I in Verbindung mit den §§ 33 Abs 2 und 35 SGB X zunächst einmal und zudem schriftlich zwingend Nachweise betreffend der genannten Maßnahme / des genannten 1-Euro-Jobs bzgl. einer tatsächlich erfolgenden Vermittlung in einen existenzgesichert bezahlten Arbeitsplatz von der Hartz-IV-”Behörde” verlangen kann und sollte.
    Kann die Hartz-IV-”Behörde” diese nicht erbringen, was in der Regel der Fall ist, so kann die Teilnahme an Maßnahmen oder 1-Euro-Jobs von den Leistungsbeziehern nicht verlangt werden, und zwar sanktionsfrei. Daran ändert auch das neue Urteil des Bundessozialgerichtes zu 1-Euro-Jobs nichts.
    Leider aber haben immer noch viel zu wenige Betroffene, aber auch viel zu wenig Betreuer das nötige juristische Rüstzeug und auch die Chuzpe, sich sachkundig und knallhart gegen die Machenschaften der Hartz-IV-Behörden zu wehren. Solange sich daran nichts ändert, wird es immer weiter und immer wieder neu Unrecht in Verbindung mit Hartz-IV geben.
    ARCA Soziales Netzwerk e.V.
    – der Vorstand –
    i.A. Th. Kallay, 1. Vors.
    37269 Eschwege

  • Politically Incorrect said:

    Kürzlich gab es zu einem ähnlichen Vorfall eine Gerichtsentscheidung. Es kann nicht sein, dass man 40 Stunden für 1€ arbeiten muss. Sie hat dann nicht mehr genügend Zeit für Bewerbungen etc. Ich würd mal auf solchen Internetseiten wie 123recht oder ähnliche Seiten nach adäquater Hilfe fragen.

  • Klick said:

    So lange sie nicht in der Statistik als Arbeitslose geführt wird ist Frau Merkel zufrieden und die würde sagen “ ist gut so , da gewöhnt man sich schon mal an Vollzeit wenn im nächsten Leben eine Stelle frei wird “ Die volle Vera… das ganze .

  • Ulrich Schäper said:

    HOLLO:—-SIE DARF -N- U–R- –30STD BEI 1,50 ARBEITEN
    JA–ES IST IHR ZUMUTBAR —
    ABER –DIS MÜSTE EIN SACHBEARBEITER –! PRÜFEN !!!!!!
    NEUES URTEIL —!!!!!

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