Wartezeit von 5 Jahren – Rente?
21 Oktober 2010
2 Comments
Warum ist z.b bei der Inanspruchnahme von Hinterbliebenenrente immer die Rede von 5 Jahren Warte zeit?? Bitte EINFACHE erklärungen!!
Und schnell!!!!!
Warum ist z.b bei der Inanspruchnahme von Hinterbliebenenrente immer die Rede von 5 Jahren Warte zeit?? Bitte EINFACHE erklärungen!!
Und schnell!!!!!
Da hast Du was falsch verstanden.
Jede Rentenart hat andere Wartezeiten. Im generellen muß man 5 Jahre warten (Wartezeit), bis man eigenen Anspruch auf die Rente hat. Also Du mußt 5 Jahre gearbeitet haben, um Anspruch auf Deine Rente zu bekommen.
Jetzt zur Hinterbliebenenrente.
Die Hinterbliebenenrente bekommt ja der Angehörige des Verstorbenen. Da zählt natürlich die Wartezeit nicht. Die Rente hat ja schon bestanden und Du kannst s o f o r t den Antrag auf die Hinterbliebenenrente einreichen.
Allerdings ist diese Hinterbliebenenrente „einkommensabhängig“. D.h. es gibt Einschränkungen, Du kannst u.U. bei eigenem höherem Einkommen – Abzüge bekommen. Aber diesen „Berechnungsschlüssel“ erklärt Dir der Rententräger auf dem Bescheid.
Eine Anwartschaft auf eine eigene alters Rente ist immer 180 Monate. 5 Jahre ist die mindest Anwartschaft und die musst du einbezahlt haben.
Die Hinterbliebenen Rente richtet sich dann nach der Höher deiner Rente, Ist die niedrig bekommst du 60% von der Rente deiner Frau oder Mann. hat du eine hohe Rente bekommst du Abstriche denn die Rente soll ein gewisses Maß nicht übersteigen. Ist sehr ungerecht denn die Rentenkassen profitieren dann da von aber so sind die neuen Renten Gesetze nun einmal.
So bekomme ich nur 148,00 € aus der Rente meiner verstorbenen Frau.
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