Warum erhalten auch ehemalige „normale“ Straftäter im DDR-Regime eine Opferrente?
20 Oktober 2010
6 Comments
Nicht nur politische Haftopfer sondern auch Kriminelle, die Vergewaltigung, Diebstahl, Einbruch oder Brandstifung in der ehemaligen DDR begangen hatten, erhalten 250,- EUR monatlich Opferrente bis zum Lebensende. Menschen, die aus politischen Gründen in der DDR mehr als sechs Monate inhaftiert waren und die zugleich heute wirtschaftlich bedürftig sind, erhalten eine Opferrente. Richtig! Aber warum erhalten auch „normale“ Kriminelle eine Rente?
Warum erhalten auch ehemalige „normale“ Straftäter im DDR-Regime eine Opferrente?
Zu Deiner Frage haben sich schon einige geäußert.
Ich betrachte es eimal von einer ganz anderen Seite (hat also nichts direkt mit Deiner Frage zu tun, nur indikert)
Arbeiten nicht ehemalige Stasioffiziere heuet bei der Kripo?
Oder Stasimitarbeiter -oder andere- im Öffentlichen Dienst als Beamte, Angestellte oder in der Politik?.
Oder sind schon als Beamte in Pension gegangen und beziehen heute als ehemalige Täter eine fürstliche Pension?
Recht und Unrecht in Zusammenhang mit der ehemaligen DDR und die ZAHLMEISTER (Bürger) aus den alten Bundesländern wird uns wohl noch lange beschäftigen.
Nun, der Grund ist in dem Artikel ja genannt. Weil die verurteilten aus staatlicher Willkür länger im Knast waren, als es hätte sein müssen. Artikel 1 GG besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Damit ist unter anderem auch gemeint, dass niemand zum willenlosen Objekt staatlichen handelns gemacht werden darf. (Siehe Freissler)
Berechtigt sind auch solche Straftäter, bei denen per Rehabilitationsurteil ein „Übermaß“ der in der DDR verhängten Haftstrafe festgestellt wurde.
Ein hart bestrafter Brandstifter, Vergewaltiger oder Serieneinbrecher, dem ein rechtsstaatswidriges Übermaß von mehr als sechs Monaten zuerkannt wird, hat Anspruch auf die Pension.
Die BRD muss als „Rechtsnachfolgerin“ der DDR unrecht wieder gut machen. Völlig unabhängig von dem, warum jemand verurteilt wurde!
Es geht bei diesem Rechtsanspruch aber nicht um die Opfer. Wir leben in einem Rechtsstaat, wo jeder, egal welcher Herkunft oder ob er was verbrochen hat oder nicht, nicht zum bloßen Objekt staatlichen handelns wird.
Wenn also ein Brandstifter anstatt maximal 10 Jahre, auf grund von willkür 15 Jahre in Haft bleibt, so ist das durchaus ein übermaß der verhängten Strafe. Durch dieses Gesetz soll ein wenig Wiedergutmachung erfolgen.
In diesem Sinne….
bin ein politisch betroffener aber das was du hier mitteilst ist mir wirklich neu, kann mir das überhaupt nicht vorstellen das die o.g. straftäter auch eine lebenslange stasiopferrende erhalten sollten.
habe mir den link durchgelesen und bin mehr als erschüttert, ich hoffe stark das das gesetz noch einmal überarbeitet wird und der schon ausgezahlte betrag für diese nichtberechtigten eingestellt bzw. zurück- verlangt wird.
ist schon der hammer !
m.f.g. robi
Habe mal ein bischen im Netz gestöbert,und folgendes gefunden.Gerecht geht es nicht zu,aber wirkliche Straftäter bekommen diese Rente nicht.http://www.recht-e.de/sozialrecht-opferr…http://www.welt.de/politik/article750847…
Straftäten können sehr wohl bedacht werden, wenn das Strafmaß den üblichen Rahmen gesprengt und die Menschen infolge langer Inhaftierung aus ihrer Lebensbahn geworfen wurden. Wo z.B. 6 Monate Haft angemessen gewesen wären, weil aber der Angeklagte sowieso politisch unzuverlässig war, hat man noch 2 oder 3 Jahre draufgepackt.
Da hast Du etwas total falsch interpretiert, es geht immer um „Verfolgte des DDR Regimes“, dass sind keine Straftäter in dem Sinne, das simnd Menschen, die mit der Gesellschaftsordnung der DDR nicht einverstanden waren und z.B. einen Ausreiseantrag gestellt hatten oder an der Grenze erwischt wurden.
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