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Warum gibt es denn nun diese Unterschiede zwischen Renten- und Arbeitslosenversicherung?

15 Oktober 2010 7 Comments

Wenn ein Lediger aber in (nicht eingetragener) Lebensgemeinschaft lebt, zum Hilfeempfänger wird, wird sein Lebensunterhalt mit dem des Partners verrechnet aber eine Hilfe in Form von Witwenrente (im Falle des …) steht ihm nicht zu! Ganz im Gegenteil, er/sie müssen sogar ein paar Jahre verheiratet sein um eine Leistung aus der Rentenkasse zu bekommen! Wer kann das erklären?

7 Comments »

  • micha said:

    Bei der Rentenversicherung muss während des Arbeitslebens das eingezahlt werden,was im Rentenalter wieder ausgezahlt werden kann.(Grundprinzip)Die Arbeitslosenversicherung deckt das Risiko ab arbeitslos zu werden.Die Prämie errechnet sich aus dem statistischen Risiko ( Grundprinzip )

  • Dina said:

    Erklären kann das wohl keiner.
    Kann darüber auch immer nur den Kopf schütteln. Es wird immer gedreht, wie es gerade passt.
    Vor einigen Jahren hatte ich noch Lohnsteuerklasse 2, eben alleinerziehend.
    Jetzt habe ich Lohnsteuerklasse 1, immer noch alleinerziehend, aber mit jemanden zusammen lebend.
    Ich kann doch nicht von meinem Freund erwarten, dass er für den Lebensunterhalt meiner Kinder aufkommt. Das beste ist noch, der „Vater“ zahlt nichts.
    Soviel denn zur Gerechtigkeit!
    Gruß!!!

  • Schwarzs said:

    Darüber hat sich jeder schon gewundert oder aufgeregt der sich damit schonmal befasst hat. Die einzige erklärung die ich immer und immer wieder gelesen habe: Ist eben billiger für den Staat.

  • ossibrau said:

    lebt ihr nur zusammen,seid ihr eine bedarfsgemeinschaft.
    witwenrente wird ja auch anhand der eingezahlten jahre des verstorbenen gatten berechnet.z.b.nach einem jahr ehe ist noch nicht viel geld geflossen.also wieder ab zum amt und hartz 4 beantragen.(hilfe zum lebensunterhalt)
    ich weiß,es gibt auch noch eine kleine und große witwenrente.aber das bestimmen die eingezahlten beiträge-sprich jahre.
    wenn dir das sehr wichtig ist,mußt du dich einmal bei der LVA informieren.

  • guwi68 said:

    Wenn es eine eingetragene Lebensgemeinschaft ist steht dem Mann auch etwas zu – nach dem Tod des Partners oder der Partnerin.
    mfG gw38

  • Berni said:

    Der Staat hat diese Gemeinheit einfallen lassen, um viel Geld zu sparen.
    Mit Gerechtigkeit hat das absolut nichts zu tun.
    Ich frage mich, welches Gericht diesen Zustand für recht erklärt hat.
    Wer also mit einem Hilfsempfänger in einem Haushalt lebt, wird für sein
    Sexualleben vom Staat kräftig zur Kasse gebeten- eine Frechheit für die ich dem Richter in die Schnauze hauen möchte.

  • uwe.P said:

    Weil das ein Verbrecher Staat ist.

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