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Warum kriegen die Leute eigentlich Rente, obwohl sie gar nicht mehr arbeiten?

17 Oktober 2010 10 Comments

Eben weil sie nicht mehr arbeiten, bekommen sie – Zahlungen in die Rentenkasse vorausgesetzt – eine Rente.
Im Sinne eines gesetzlichen Alters- und/oder Hinterbliebenensicherungssystemes wurde die Rentenversicherung in’s Leben gerufen. Die Bezeichnung Versicherung ist dabei im engeren Sinne unzutreffend, da die Beiträge nicht mit dem versicherten Risiko korreliert sind und die spätere Leistung aus der Rentenversicherung nicht aus diesen Beiträgen, sondern nach dem Solidaritätsprinzip innerhalb einer Solidargemeinschaft aus einer Abgabe von Dritten und aus Steuern erbracht wird.

10 Comments »

  • ★•ஐ MR. IÖS ஐ•★ said:

    Ja,so stimmt das nicht-
    sondern-warum müssen so viele Rentner noch arbeiten-
    obwohl die Rente zum Leben ausreichen sollte.
    Hoffentlich wird das bald wieder so sein-
    denn die Rentner sollten einen schönen lebenswürdigen Lebensabend leben können,
    das haben die meisten sich verdient!

  • JOEL said:

    is ja ne bissle blöd man arbeitet ne ganzes leben und am schluss wenn man nicht mehr die kraft dafür hat bekommt man kein lohn für seine mühe.

  • GurkenSc said:

    Menschen, die arbeiten (und viele arbeiten ihr leben lang) zahlen jeden Monat etwas in die Rentenversicherung ein. Wenn sie dann das Rentenalter erreicht haben, bekommen sie dafür dann Geld aus dieser Kasse.
    Wär doch schlimm, wenn wir arbeiten müßten, bis wir tot umfallen, oder?!
    Gehe davon aus, dass die Frage ernst gemeint war….

  • Anna kon Da said:

    Weil die Rentner in Ihrer ganzen Zeit in der sie Arbeiteten in eine Rentenkasse einbezahlt haben. Das war ( früher) meisten mehr als was Sie an Rente zurück bekommen haben.
    Aber wir könnten auch die Rente abschaffen, wenn Du (alle) dich für deinen Opa, Oma, eventuell für deinen Vater und deine Mutter Finaziell aufkommst und versogst.
    Ich glaube mit der Rente ist das wohl für dich das kleinere Übel.

  • uweelena said:

    Damit sie nicht versäumen solch dämliche Fragen zu lesen!

  • Mutter Schagalla said:

    Mußt Du Dir nicht antun. Gib eine rechtsverbindliche Erklkärung ab, dass Du auf alle Rentenansprüche verzichtest. Dann bekommst Du später Sozialhilfe bzw. wie sich das dann nennt. Und das könnte durchaus mehr sein, als die Rente, die Dir mal zusteht.

  • Rita said:

    Obwohl die Frage unter „Witze & Rätsel“ gestellt
    wird sei hier dennoch – weil das Problem zu ernst
    ist und alle Beitragszahler zur Rentenversiche-
    rung davon betroffen sind – detailliert ausgeführt,
    was man mit uns veranstaltet.
    Warum die Leute eigentlich Rente bekommen, obwohl sie
    gar nicht mehr arbeiten? Ganz einfach, sie haben erheb-
    liche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
    eingezahlt.
    Diese gesetzliche Rente ist inzwischen zum „Generatio-
    nenvertrag“ durch verantwortungslose Fehler in der
    Politik in Grund und Boden gewirtschaftet worden und
    durch Entnahmen für versicherungsfremde Leistungen
    vom „Bismarckschen Erfolgsmodell zum Pflegefall“ her-
    unter gekommen.
    Die gesetzliche Rentenversicherungen müssen Zah-
    lungen leisten für Zwecke, für welche nie ein einziger
    Pfennig/Cent Beiträge gezahlt wurden – Auslagen,
    mit denen sie durch den Gesetzgeber belastet wur-
    den und die eigentlich aus Steuermitteln von der Allge-
    meinheit, also dem ganzen Volk, getragen werden
    müßten.
    1957 befanden sich 40 Milliarden Deutsche Mark an
    Reserven in den Rentenkassen. Sie wurden durch
    Adenauer (CDU) entnommen und für die Aufrüstung
    der damals gegründeten Bundeswehr zweckentfrem-
    det. Der Skandal geht so weit, dass die Rentenversi.
    che-rung Immobilienwerte in Milliarden-Höhe veräußern
    musste – mit dem Erlös wurden dann Wohnungen in
    Rußland für dorthin heim gekehrte Besatzungs-
    Soldaten finanziert – so heißt es in zwei der angege-
    benen Quellen.
    „Kriegsfolgelasten für arbeitsunfähige Kriegs-
    beschädigte aus dem 2. Weltkrieg wurden von
    Anfang an den Rentenkassen auferlegt, nicht
    allen Steuerzahlern.“ Derartiges hatte zuvor keine
    einzige Vorgänger-Regierung Deutschlands
    fertig gebracht.
    „Ab 1960 wurden die Rentenkassen durch die
    Politik gezwungen, insolvente Rentenkassen
    anderer Versicherungsträger (z.B. Landwirt-
    schaftliche Versorgungskassen, Knappschaf-
    ten) in die Rentenkassen einzugliedern. Diese
    Eingliederung erfolgte prinzipiell ohne Erstattung
    eines Verlustausgleichs durch den Bundes-
    finanzministers.“
    Ein führender SPD-Politiker erklärte im „Sommer-
    interview“ des TV: „Der Löwenanteil der Einigung
    (Anm.: der Wiedervereinigung der beiden Teile
    Deutschlands Ende der Anm.) „wurde aus den
    Sozialkassen finanziert. Das muss in Ordnung ge-
    bracht werden.“
    Die irreführend als „Zuschüsse zu den Ren-
    ten“ bezeichneten Steuermittel sind unzurei-
    chender Ersatz für die ungedeckten versiche-
    rungsfremden Auslagen der Rentenversicherung
    und für diesen ungedeckten Teil dieser Ausla-
    gen müssen die Beitragszahler der Rentenversi-
    cherung mit den nach Zahlung der Renten übrig
    bleibenden Beitragsüberschüssen aufkommen.
    Das wird so gehandhabt seit mehr als 50 Jahren
    – seit 1957 – und noch 2006 erkundigte sich die
    FDP-Bundestagsfraktion nach der Höhe solcher-
    maßen versicherungsfremd verwendeten Beitrags-
    überschüsse – es sollen allein 2005 noch 13,2
    Milliarden € gewesen sein. (Siehe Quelle: Im Bun-
    destag notiert: Versicherungsfremde Leistungen in
    der gesetzlichen Rentenversicherung).
    Quelle:http://www.adg-ev.de/09AVersfrLeistDINA1…
    „… Die alten Menschen werden mit Begrif-
    fen wie „demographischer Faktor“ oder
    „Generationenvertrag“ erschlagen: Aussagen
    wie: „Alle werden immer älter und es werden
    immer weniger Kinder gezeugt, also müssen
    2050 zwei Arbeitnehmer einen Rentner ernähren“
    lesen und hören wir allenhalben. Und deshalb
    glauben viele Menschen diese Behauptungen,
    obwohl es dreiste Lügen sind…“.
    Details siehe:http://www.locomnet.de/echonet/012005/po…
    @Herpes S: Man sollte sich besser informieren,
    bevor man solche Gerüchte in die Welt setzt. Mit
    solchen Versuchen der Desinformation werden
    die Beitragszahler seit 50 Jahren belogen.
    Dazu Minister a.D.Norbert Blüm: „Die gesetzliche
    Rentenversicherung … hat die Renten immer gezahlt….“
    „Zum Totreden der Gesetzlichen Rentenversiche-
    rung hat Norbert Blüm ein plastisches Beispiel:
    „Mit der …gesetzlichen Rentenversicherung sei es
    so, wie mit jemanden, dem man beide Beine ampu-
    tiert und sich dann wundert, dass er nicht laufen kann…“http://www.readers-edition.de/2008/03/11…
    „Warum die damaligen Politiker (1957) die
    Umlagefinanzierung begrüßten, förderten und
    einführten, wird klar, wenn man an die Vorteile
    denkt, die die Umlagefinanzierung den Politi-
    kern (nicht den Beitragszahlern und den Ren-
    tenempfängern) mittel- und langfristig bot. Sie
    eröffnete der Politik die Möglichkeit, in die
    Kassen der Rentenversicherung zur Finan-
    zierung völlig rentenfremder Vorhaben zu
    greifen, ohne daß dies den Beitragszahlern
    und Rentnern allzu offenkundig wurde….“
    (Siehe: „Vom Bismarckschen Erfolgsmodell zum
    Pflegefall“)
    Dann – @Herpes S. – erzählt man dem Volk natürlich
    zynisch etwas von der „Solidargemeinschaft“, die sich
    mit dem zufrieden geben soll, was noch von dem
    Geld da ist – und dann ist auch die gesetzliche
    Rentenversicherung „keine Versicherung“ mehr, bei
    welcher die Beitragszahler – laut BVerG – , es prak-
    tisch „nichts angehe“, was die Politiker mit den Ver-
    sicherungs-Beiträgen treiben, welche laut einer
    früheren höchstrichterlichen Entscheidung (Reichs-
    gericht) „Teil des Arbeitsverdienstes“ sind – das
    traf auch auf die Arbeitgeberanteile zu – „aus
    denen die Arbeitgeber keinerlei Rechte ableiten
    können.“
    Das Bundes-Verfassungsgericht lehnt Klage wegen
    versicherungsfremder Verwendung von Beiträgen
    für die gesetzlichen Rentenversicherung mit folgen-
    der Begründung ab:
    BVerfG am 28.10.1994 Az. 1 BvR 1498/94
    Vb zu versicherungsfremden Leistungen
    „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entschei-
    dung angenommen.“
    „Denn aus den Grundrechten folgt kein Anspruch
    eines Mitglieds eines verfassungsmäßig eingerich-
    teten Zwangsverbandes auf generelle Unterlas-
    sung einer bestimmten Verwendung öffentlicher
    Mittel.“.
    So, so. Ein Beitragszahler der gesetzlichen Ren-
    tenversicherung ist also „Mit glied eines verfas
    sungsmäßig eingerichteten Zwangsverbandes“
    und sein sauer verdientes Geld für die Beiträge
    zur Altersvorsorge – das sind „öffentliche Mittel.“
    Dabei besteht das „Selbstverwaltungsorgan
    gesetzliche Rentenversicherung“ sehr viel
    länger als die hier erwähnte so zitierte Ver-
    fassung und die Formulierung „verfassungs-
    mäßig eingerichteter Zwangsverband“ ist
    deshalb – zumal in einem angeblich „sozialen
    Rechtsstast“ – doch sehr bemerkenswert,
    weil die gesetzliche Rentenversicherung nicht
    ihre rechtliche Grundlage aus dieser, hier
    betroffenen Verfassung bezieht.http://www.forum-renten.de/rechtsprechun…http://www.spiegel.de/politik/deutschlan…
    Und ein ehemaliger Richter des BVerG meint
    auch noch, davor warnen zu müssen, , dass eine
    „Rentner-Republik“ drohe, in welcher „die Alten die
    Jungen ausplündern werden.“
    Der Zynismus geht so weit, dass Politiker sogar
    infam behaupten, „es gibt keine versicherungsfrem-
    den Leistungen der gesetzlichen Rentenversiche-
    rung.“
    Siehe Abschnitt „Versicherungsfremde Leistungen“
    in der „Beschlußbegründung“ des Bundestages/
    Petitionsausschuss wg. Beschwerde über ver-
    sicherungsfremde/zweckentfremdete Leistungen
    der gesetzlichen Rentenversicherung:http://www.biss-spremberg.info/HomepageC…
    Nach endlosen, am Thema völlig vorbeigehender ver-
    klausulierter Formulierungen, die nichts mit dem eigent-
    lichen Problem zu tun haben, heißt es:
    „Soweit Petenten eine Zweckentfremdung finanzieller
    Mittel der Rentenversicherung kritisieren und die Finan-
    zierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuer-
    mitteln fordern, weist der Petitionsausschuss darauf hin,
    dass keine finanziellen Mittel der gesetzlichen Renten-
    versicherung zweckentfremdet werden.“
    Dann folgt das übliche Larifari über angebliche „Bundes-
    zuschüsse“, die keine sind.
    Deshalb hier zur Information (Siehe Günter Völker,
    Rentenklautabelle). G. Völker ist Polizeiamtmann
    a.D., die Tabelle Ergebnis seiner Ermittlungen):
    „Nicht eine DM oder ein Euro wurde bisher vom
    Staat aus dem Bundeszuschuss als Ersatz der
    beitrags-gedeckten Rente ausgezahlt.“
    Lügen ©www.bohrwurm.net
    „1.
    Die Rentenkasse ist staatlich – wahr ist: Sie
    ist ein Selbstverwaltungsorgan der Arbeitge-
    ber u. Arbeitnehmer.“
    „2.
    Der Staat zahlt die Rente – wahr ist: Die Rente ist
    nicht „vom Staat“ , sondern aus der o.a. Renten-
    kasse.“
    „3.
    Der Staat zahlt „Zuschuß“ an die Rentenkasse – wahr
    ist: Er zahlt nur zurück, was er sich vorher geliehen hat“
    „Versicherungsfremde Leistungen
    in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversi-
    cherung seit 1957, die nicht durch Bundesmit-
    tel gedeckt sind (Quellen: VDR, BMA, BMF,
    BfA-Die Ang.Versicherung)“
    !
    „Versicherungsfremde Leistungen
    (herausgenommen für Staatshaushalt)
    – 1957 bis 2002 –
    rd. 700 Milliarden Euro
    incl. 300 Mrd. Euro Zinsen“
    (Siehe hierzu gehörige Tabelle zweckentfrem-
    deter Beitrags-Überschüsse seit 1957 in u.a.
    Link)
    Diese – 700 Milliarden € (!) – müssten sich jetzt,
    2008, als Reserven (!) in den Rentenkassen be-
    finden.http://hk.youtube.com/watch?v=m9K1uumkmv…

  • Cassandr said:

    Cassandra : Klasse diese Antwort !
    Genauso sieht es aus.

  • banditt1 said:

    Wie alt bist Du, um so eine infantile Frage zu stellen?
    Monatlich werden den Lohnabhängigen ein gewisser Prozentsatz,
    mit der Lohnsteuer abgezogen.
    Dieser Prozentsatz wird in die
    L V A für Arbeiter, in die
    BfA für Angestellte eingezahlt.
    Mit diesem eingzahlten Beiträgen werden die Renten der IST-Rentner
    bezahlt.
    Dann hat es in Grossbetrieben noch Betriebsrenten.
    Doch diese Betriebsrente ist nicht zusätzlich als Bonus für die
    Mitarbeiter, sondern dafür erhalten diese Werksangehörigen einfach
    weniger Lohn ausbezahlt, gemessen wo Firmen nicht mit Betriebsrente locken.
    Damit wollten Werke ihre Mitarbeiter binden.
    Dieser Differenzbetrag wird dann in die jeweilige Firmen – Rentenkasse einbezahlt.
    Macht dieses Werk pleite, bleiben die Rentenbeiträge geschützt.
    Im Leben gibt es nichts geschenkt.
    Alles muss sich wirtschaftlich rechnen.

  • Interess said:

    Die Rentenversicherungsbeiträge werden nach Gesetz,
    zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt, die andere Hälfte
    zahlt der Arbeitnehmer.
    Mehrmals wurde die Rentenkasse von Politikern veruntreut,
    für rentenfremde Staats – Sozialaufgaben.
    Unter Bundesarbeitsminister Norbert Blüm haben die Konzerne
    ihre treuen, langjährigen Mitarbeiter schon oft ab dem 52 Lebensjahr
    entsorgt.
    Die Grossunternehmen wollte ein jugendliches Softline – Personal haben.
    Dann zur Wiedervereinigung Deutschlands.
    Ehemalige DDR-Bürger, die nichts in die Bundes-Rentenkasse einbezahlt hatten, bekamen ihre Rente in harter DM – Mark ausbezahlt.

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