Warum wird man als nicht mehr arbeitsfähiger beim Arbeitsamt wie der letzte Dreck behandelt, ein Mann der über?
17 Oktober 2010
5 Comments
40 Jahre in ein und der selben Firma arbeitet, mußte sich gesundheitlichen Gründen bei dem Arbeitsamt vor stellen, ihm wurde gefragt ob er noch arbeitsfähig sei, das verneinte er, da sagte der Mann vom Amt was er denn jetzt beim Arbeitsamt wolle, na ja sagte von irgend was muß ich Leben, ja sagte der Mann vom Amt wenn er nicht mehr arbeitsfähig sei, dann solle er doch Hartz 4 beantragen, ok sagte mein früheren Arbeitskollege dann möchte ich einen Job als Pförtner, ok sagte der Mann vom Amt dann bekommen sie auch Geld vom Amt, bis Ihre Rentenantrag durch ist ?
Es sind leider nicht alle Mitarbeiter bei den Arbeitsämtern kompetent.
Zunächst mal: Bei Ihrer Arbeitsleistung dürfte das Erreichen einer Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Altersrente doch wohl in greifbarer Nähe sein. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig sind, wäre zunächst einmal Krankengeld zu beanspruchen. Das erhalten Sie dann immerhin wegen derselben Erkrankung für 78 Wochen (einschließlich Lohnfortzahlung). Solange wie die Krankenkasse nicht zur Stellung eines Rentenantrages auffordert – und der MDK die Arbeitsunfähigkeit mitträgt – können Sie das Krankengeld unbesorgt in Anspruch nehmen. Nach ca. 12 Monaten der Arbeitsunfähigkeit könnten Sie dann einen Rentenantrag stellen. Sollte das Krankengeld vorher erschöpft sein, können Sie sich problemlos arbeitslos melden mit dem Hinweis, das Sie sich im Renten-verfahren befinden. Sie dürften dann voraussichtlich 2 Jahre Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, wenn sich das Ende nähert, kann die gesetzliche Rente anvisiert werden.
Über die geschilderte Behandlung beim Arbeitsamt sollten Sie schleunigst eine schriftliche Beschwerde an den Direktor des Arbeitsamtes (oder Geschäftsstellenleiter) einreichen, eine Kopie davon können Sie zur Kenntnisnahme der vorgesetzten Dienststelle – in aller Regel ein sog. Landes-arbeitsamt, an den Präsidenten desselben gerichtet – schicken. Man hat Ihnen gegenüber die sich aus dem Sozialgesetzbuch ergebende Beratunspflicht gröblich verletzt. – Benötigen Sie weitere Hilfe, nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
ich kenne das zu gut, man wird echt wie der letzte dreck behandelt ohne respekt ohne nichts.
das kann echt nervig sein, die meisten ignorieren dich sogarund nehmen einen nicht ernst..
mir ist es so oft passiert,dass ich angeschrien wurde, bis ich erfahren habe,dass man sich beschweren kann,.da sich zu viele über der bestimmten person beschwert haben ist die jetzt arbeitslos geschieht ihr recht. lasst euch nicht klein machen.
Ich weiß nicht, was du willst. Eine Person, die nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten, hat auf dem Arbeitsamt absolut nichts zu suchen sondern Rente zu beantragen.
Sollte diese nicht gewährt werden, ist Hartz IV zu beantragen.
Wo ist also dein Problem ?
Die Deutschen behandeln die eigene Bevölkerung meistens schlecht siehe Politik, nur bei Ausländern machen sie einen auf freundlich. Das ist auch ein Grund dafür, das wir im Ausland als die Soziale Nation dastehen. Aber auch bei uns ist eben nicht alles Gold was glänzt!
weil wir in deutschland sind,da ist das eben so…
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