Warum zahlen Politker Beamte nicht in die Rente ein?
19 Oktober 2010
11 Comments
die haben genau so zu zahlen wie jeder andere bürger oder was meinen die wer sie sind
die haben genau so zu zahlen wie jeder andere bürger oder was meinen die wer sie sind
Die Obrigkeitsdenker machen schon längst ihre Gesetze selbst. Wenn man sich die Personal-liste der Abgeordneten im Deutschen Bundestag anschaut, dann stellt man fest, dass über 50 % der Parlamentsmitglieder Beamte, Angestellte von Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
Dass Beamte, ab dem Mittleren Dienst aufwärts, unheimlich viele Vergünstigungen gegenüber Menschen, die in der freien Wirtschaft ihr Geld bei vollem Risiko verdienen, haben, ist längst kein Geheimnis mehr. Vom Staat alimentiert, gehören sie zu der Berufsgruppe, die von Anfang an ihre Altersversorgung denkt.
Wenn ein Beamter heiratet, bekommt er Zuschlagszahlung, wenn er gar Kinder hat, dann bezieht er doppeltes Kindergeld. Von weiteren Vergünstigungen wie Beamtentarife bei Versicherungen und sonst wo, ganz zu schweigen.
Beamte werden ca 15 Jahre im Durchschnitt älter, als vergleichbare Berufstätige in der freien Wirtschaft, was bedeutet, dass sie um diese Zeit länger bestens versorgt werden, ohne etwas dafür monetär geleistet zu haben.
Ganz toll sind EU Beamte. Bei denen zählen diejenigen, die „nur“ 6.500 € netto p. Mt. verdienen zu den Geringverdienern, weshalb deren Kinder jedes Jahr auf Kosten der Steuerzahler in den Urlaub mit pädagogischer Betreuung geschickt werden.http://www.welt.de/wirtschaft/article595… http://www.focus.de/finanzen/news/tid-11…http://www.welt.de/politik/deutschland/a…
@ Heidi: Das Thema mit dem Vergleich Rente ./. Pension hatten wir bei einer früheren Frage von Darki schon mal ausführlich erörtert. Pensionen werden im Gegensatz zu Renten nicht auf die Jahre im Durchschnitt gerechnet, sondern einzig allein nach dem letzten Jahr, in dem der Beamte seine höchste Stufe erreicht hat.
Sie sind doch selber beamte
Weil ihre Rente („Pension“) nicht von der Rentenversicherung bezahlt wird.
Irrtum, Beamte und Gleichgestellte zahlen zwar keine eigenen Beiträge ein, dafür sind die Gehälter von Anfang an entsprechend niedriger bemessen, als es für gleichwertige Tätigkeiten in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis angemessen wäre. Genaugenommen bekommen Beamte ca. 9% weniger Bezüge und dieses Geld fließt in die Pensionskassen. http://de.wikipedia.org/wiki/Pension_%28…
Wilken, die Renten richten sich nach dem Einkommen. Genauso wie die Pensionen bei den Beamten. Der Durchschnittsbeamte hat kaum eine höhere Pension als ein Rentner. Zumal die Gehälter in der freien Wirtschaft höher sind als die Dienstbezüge der meisten Beamten.
Das ist eben der Unterschied von Beamten zu Angestellten. Sie müssen sich ihre Pension aber auch
meist mühsam „erdienen“, ihr Einkommen ist anfangs über etliche Jahre gering, die Arbeitszeit
länger etc. Es werden auch immer mehr Angestellte für die Posten beschäftigt, um die Beamten zu
reduzieren. Politiker bilden eine Ausnahme, ein vernünftiger Staat sollte sich aber wenigstens eine
gut bezahlte Regierung leisten können, die Zahl ist ja überschaubar.
Das verstehe ich auch nicht. Obwohl sie nicht einzahlen, bekommen sie im Durchschnitt 1.000 Euro mehr Rente als der normal Sterbliche.
weil sie an der macht sind und somit alle möglichkeiten haben, sich zu bevorteilen.
weil sie sonst mit den arbeitern teilen müßten,die pension wird dadurch kleiner
es sind halt menschen erster klasse
Tja, weil die Damen und Herren Politiker die einzige Gruppe sind, die über die Höhe ihrer monatlichen Bezüge und über ihre geradezu fürstlichen Pensionszahlungen selbst bestimmen.
Was hier einige Leute bezüglich der Gehälter von Beamten schreiben, dass diese anfangs niedriger bemessen seien usw., ist zwar richtig, aber gilt eigentlich nur für die unteren Chargen, also für gerade die Beamten, die tatsächlich arbeiten müssen, wie bspw. Streifenpolizisten, die ganz sicher keinen leichten Job haben und, zumindest aus meiner Sicht, eher unterbezahlt sind.
Aber Politiker müssen sich nicht „hochdienen“, die werden gewählt und schon sind diese Leute mit einem fürstlichem Monatseinkommen und einer, insbesonders an ihrer Leistung gemessenen, extrem üppigen Alterversorgung ausgestattet.
Ohne jemals dafür nur einen Pfennig irgendwo eingezahlt oder wenigstens eine entsprechende Leistung dafür erbracht zu haben.
So reicht es in einigen Bundesländern bspw. nur einen einzigen Tag im Amt (z.B. als Minister) gewesen zu sein, um Anspruch auf eine Pension zu haben, in einer Höhe, die ein „normaler“ Arbeiter oder Angestellter nichtmal nach 50, 60 oder auch 70 Arbeitsjahren erreichen würde.
Und angesichts leerer Kassen ist diese Selbstbedienungsmentalität und das Gefeilsche um zahllose weitere Privilegien wohl eher ein Zeichen dafür, wie weit viele dieser Herrschaften von der Lebenswirklichkeit in diesem Land entfernt sind.
Da werden Hartz4 Empfänger als Sozialschmarotzer bezeichnet, was sicher auch auf einige zutreffen mag, aber die wahren Sozialschmarotzer sitzen wohl eher im Bundestag und in den anderen Parlamenten.
Die Altersversorgung von Beamten ist in Deutschland im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (BeamtVG) geregelt, allerdings ist die zugehörige Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Föderalismusreform im Herbst 2006 dezentralisiert worden, so dass Bund und Länder dies jeweils für ihren Bereich regeln. Erste Länder haben schon von der neuen Kompetenz Gebrauch gemacht und einige Regelungen des BeamtVG abgewandelt.
Nach derzeitiger Rechtslage steigert jedes volle Dienstjahr, in dem ein beamteter Beschäftigter zugleich Vollzeit gearbeitet hat, den individuellen Anspruch auf Ruhegehalt um den Wert 1,79375, so dass nach 40 Jahren der höchstmögliche Wert von 71,75 erreicht wird. Der so erreichte Wert stellt die Prozentzahl dar, mit der der aktuell gültige Bezügeanspruch eines aktiven Beamten derselben Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe multipliziert wird, um den zustehenden Anspruch zu errechnen. Soweit Teile eines Familienzuschlages zustehen, werden diese ungekürzt gezahlt. Zudem bestehen eine ganze Reihe an Zulagen und Anpassungszuschlägen, die aber nahezu alle aus früheren Reformen resultieren und als auslaufend zu betrachten sind.
Dem möglichen Missbrauch, dass eine Beförderung kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand das Ruhegehalt erhöht, soll entgegenwirken, dass die neue Position nach § 5 Abs. 3 BeamtVG mindestens zwei Jahre ausgeübt werden muss. Die Einführung einer Drei-Jahres-Frist durch den Deutschen Bundestag hat das Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Wird nur Teilzeit gearbeitet, so vermindert sich der Jahressatz von 1,79375 um den entsprechenden Teilzeitfaktor. Dafür können Zeiten einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst, die nicht im Beamtenverhältnis geleistet wurden, bei der Berechnung des Faktors anerkannt werden. Gleichfalls gibt es Zurechnungszeiten, sofern ein Beamter vor dem 60. Lebensjahr dienstunfähig wird (zwei Drittel der verbleibenden Zeit). Wird ein Beamter ohne vorliegende Dienstunfähigkeit auf eigenen Wunsch vor Ablauf des 65. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt (Altersgrenze soll analog zur gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden), so werden seine Ansprüche um 3,6 Prozent pro Jahr des vorzeitigen Austrittes gekürzt. Ebenso wird bei einem Beamten, der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, das Ruhegehalt um 3,6 Prozent für jedes Jahr vor Vollendung des 63. Lebensjahres gekürzt, maximal jedoch um 10,8 Prozent.Bei Teilzeit in Form von Altersteilzeit gilt die Verminderung des Jahressatzes um den entsprechenden Teilzeitfaktor nicht.
Sie werden vom Staat bezahlt, die Rentenkassen sind staatliche Kassen.
Das würde heissen, der Staat zahlt den Beamten mehr Gehalt, das Diese wieder an die Rentekassen, also den Staat zahlen.
Also würde der Staat nur aus der einen Tasche Geld in die andere Tasche stecken.
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