Was bedeutet „Anrechnungszeit“ für mich ?
Hi Yahoo-Mitglieder
Ich habe mal mich um ein Ausbildungssuche bei der deutschen Agentur für Arbeit bemüht.
Aber ich wiederhole die Klasse nochmals freiwillig, weil mein Durchschnitt Für das Abi net reicht.
In der zeit wo ich eine Ausbildung gesucht habe ,wurde für meine gesetzliche Rentenversicherung eine betragsfreie Voraussetzung als anrechnungzeit berücksichtigt (werden).
Was für folgen hat das berücksichtigung der anrechnungszeit für die Rentenversicherung ?
Danke im Voraus
Als Anrechnungszeit (AZ) bezeichnet man eine rentenrechtliche Zeit, die in Abgrenzung zu den (tatsächlich verbeitragten) Beitragszeiten und den sog. Berücksichtigungszeiten, eine beitragsfreie Zeit ist. Sie kann sowohl dem Grunde wie der Höhe nach zu anwartschaftserhöhenden Rentenansprüchen führen.
Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen der Versicherte aus persönlichen Gründen an der Beitragszahlung gehindert war. Für folgende Tatsachen können Anrechnungszeiten anerkannt werden:
Arbeitsunfähigkeit (inkl. Rehabilitation) (siehe § 58 Abs.1 S.1 Nr. 1 SGB VI)
Krankheit zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr (siehe § 58 Abs. 1 S.1 Nr. 1a SGB VI)
Schwangerschaft/Mutterschutz (§ 58 Abs. 1 S.1 Nr. 2 SGB VI)
Arbeitslosigkeit (siehe § 58 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB VI)
Ausbildungssuche (siehe § 58 Abs. 1 S.1 Nr. 3a SGB VI)
Schulbesuch (siehe § 58 Abs. 1 S.1 Nr. 4 SGB VI)
Rentenbezug vor dem 55. Lebensjahr (siehe § 58 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB VI)
Du hast es genau richtig gemacht. Um die höchstmöglichlichen Entgeltpunkte (Rentenpunkte) zu erwerben, muss ein Arbeitnehmer in der Regel bis zum 65 Lebensjahr arbeiten und 45 Jahre Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Die Anrechnungszeit wird zu den 45 Jahren hinzuaddiert.
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