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Was bedeutet dieser Bescheid der Rentenversicherung für mich?

15 Oktober 2010 5 Comments

Guten Tag,
Ich habe heute einen Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung bekommen welcher sagt:
Zitat Anfang: “ […] Ihrem Antrag vom –.–.2008 auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können wir nicht entsprechen.“ Zitat Ende.
Was bedeutet das nun für mich?
Darf ich wieder Arbeiten, oder nicht?
Bitte um schnelle Antwort.

5 Comments »

  • Hugo said:

    Sie spendieren Dir keine Maßnahmen (mehr) zur Eingliederung in das Arbeitsleben.

  • LuckyNum said:

    nein….Teilhabe heisst mitmachen
    nicht entsprechen heisst – sind nicht einverstanden

  • uweelena said:

    Nein, da darf man nicht arbeiten, so lese ich das mal heraus.
    Grüße Uwe

  • Achilli said:

    Das ist eine Ablehnung deines Antrages auf eine Rehabilitation (entweder hast du eine medizinische Reha oder eine berufliche Reha beantragt). Du kannst innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, sofern du noch Unterlagen hast, die deinen Widerspuch dann erhärten. Dann kann dem Widerspruch ggf. abgeholfen werden und du bekommst doch deine Teilhabe am Arbeitsleben. Wenn du keinen Widerspuch einlegst, wird der Bescheid rechtskräftig und du musst dich damit abfinden und oder es irgend wann wieder versuchen.
    Es kann natürlich auch sein, dass du die Anwartschaftszeit (Vorversicherungszeit um einen Anspruch haben zu können) nicht erfüllst. Dann musst du ggf. einen Antrag bei der Krankenkasse stellen ( med. Reha) oder bei der Agentur für Arbeit (berufliche Rahe).
    Also arbeiten darfst du natürlich! Jedoch bekommst du kein Übergangsgeld von der RV und auch keine Umschulung von denen.
    LG Markus

  • Professo said:

    Du darfst nicht arbeiten.

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