Was geschieht und/oder geschah mit den einbehaltenen Renten, wenn die Bezieher verstorben?
21 Oktober 2010
6 Comments
Normalerweiße übernimmt der „Lebensgefährte“ die Rentenbezüge der durch irgendwas legetimiert wurde. Meist ist mit dem Wegfall dieser auch die Einbuße der Rentenbezüge verbunden. Mich sollte Interessieren was mit diesen, den Zurückgezogenen bzw. nicht weiter z.B an Hinterbliebene, ausgezahlten Rentenbezügen geschieht und geschah.
Vater Staat macht Gewinn!
angesichts der miesen die die Rentenkassen monatlich machen denke ich das die an andere Rentner ausbezahlt werden .. also alles was an Rentenbeträgen da ist wird an Leistungbezieher ausgezahlt ..
gruss darkzone
Eine berechtigte Frage die uns alle aufhorchen lassen sollte……
und eine Verhaltensweise die in der privaten Wirtschaft nicht möglich wäre.
-verstirbt ein Renten-berechtigter(auch wenn er erst 30 Tage Rentner war)
… hinterlässt keinen Bezugs-berechtigten Ehepartner,fallen die bis dahin in die Rentenkasse eingezahlten Beträge zurück in die Staatskassen,die dort für das Renten-aufkommen aller Rentner verwendet werden sollen !?
Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem so genannten Solidarprinzip. Das Geld das auf der einen Seite eingenommen wird wird auf der anderen Seite sofort wieder ausgegeben. Es verbleibt nur eine geringe Schwankungsreserve in der Rentenkasse.
Die private Rentenversicherung funktioniert anders. Hier hat jeder Versicherte sein persönliches Guthaben. Nach der Höhe dieses Guthabens und nach der durchschnittlichen Lebenserwartung bemisst sich die Höhe der Rente. Verstirbt der Rentner oder die begünstigte Person frühzeitig macht die Versicherung Gewinn. Lebt er sehr lange verliert die Versicherung Geld.
Na, wenn niemand mehr Anspruch auf die Rente hat, dann bleibt das Geld dem Staat. Er finanziert für all die anderen Menschen, die in Pension sind oder Anspruch auf die Rente des Ehepartners usw. haben, die Rente.
Die kommen ins Staatssäckel…
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