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Was kann man tun,wenn nach EU – Rentenantrag weder die KK noch das Job – Center Leistungen auszahlt ?

17 Oktober 2010 5 Comments

Die KK stellte die Zahlung von Krankengeld ein und meinte nach Begutachtung der Akten das die Arbeitsfähigkeit wieder gegeben ist und hat an das Job – Center verwiesen.
Das Job – Center prüft nun seit mehr als 8 Wochen den Antrag auf Harz 4 und hat eine Schweigepflichtentbindung für die Rentenversicherung gefordert und erhalten. Nun tut sich nichts und der Gutachtertermin ist in 14 Tagen. Wie lange steht man im Normalfall ohne Geld im Regen oder ist das normal?
Haben wir vielleicht etwas falsch gemacht? Der Rentenantrag erfolgte auf Empfehlung unseres Hausarztes.
Würde mich sehr über jeden Hinweis freuen
und vielen Dank im Voraus
Ute

5 Comments »

  • kleines_ said:

    Nein, ihr habt nichts falsch gemacht. Für die Behörden ist das „normal“. Wende dich an das Sozialbüro deiner Stadt und bitte um einen Vorschuss. Es kann sein, dass sich die Arge nicht zuständig fühlt. Nicht aufgeben.
    Nur mal ein kleiner Erfahrungsbericht aus meinem engsten Verwandtenkreis:
    Arzt empfiehlt Rentenantrag zu stellen. Antrag wird gestellt während Krankengeldbezug. KK steuert aus und verweist aufs Arbeitsamt. Restanspruch ALG besteht, Gutachter wird vom AA beauftragt. Der stellt nach Aktenlage die Arbeitsfähigkeit fest. Während ALG I alles kein Problem. Dann läuft Restanspruch ALG I aus, Antrag auf ALG II. Die Arge sagt, entweder krank (dann stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung = kein ALG II) oder arbeitsfähig (dann gibt es ALG II). Der Bearbeiter hat so lange gefragt, bis er von sich aus bei arbeitsfähig ein Kreuz gemacht hat (der Gutachter des AA hatte ja auch schon Arbeitsfähigkeit bescheinigt). Beim Wechsel zwischen ALG I und ALG II ca. 6 Wochen ohne jegliche Leistungen von irgendeiner Seite. Rentenantrag in der Zwischenzeit abgelehnt und im Widerspruchsverfahren. BfA stellt eigenen Gutachter. Ergebnis: Arbeitsfähig. Widerspruch wird abgelehnt. Klageverfahren. Gutachter wird vom Gericht bestellt (Termin 9/05) Ergebnis: Arbeitsunfähig (arbeitsfähig unter 3 Stunden am Tag). Gerichtstermin (9/06). BfA stellt immer noch Behauptung der Arbeitsfähigkeit auf. Urteil (fast auf den Tag 3 Jahre nach Rentenantragsstellung) Rente wegen voller Erwerbsminderung. Beginn 6 Monate nach Feststellung der EU durch Gutachten des Gerichts (4/06). Einstellung ALG Zahlung 9/06, erste lfd. Rentenzahlung 12/06 (auf Nachfrage bei der BfA, wie lange es bis zur Auszahlung dauert, kam der Hinweis aufs Sozialbüro).
    Die Rentennachzahlung von 4/06 bis 9/06 wurde mit den Leistungen der Arge verrechnet.
    Lasst dich nicht unterkriegen, du wirst dir von manch einem nen blöden Spruch anhören müssen und brauchst ein dickes Fell, entsprechendes Sitzfleisch und spätestens im Klageverfahren einen Anwalt.
    Alles Gute
    vom kleinen Zotteltier

  • Ute said:

    Ja, denn einen Rentenantrag sollte man nie freiwillig stellen, sondern nur auf Drängen der Krankenkasse.
    Wenn der Rentenantrag durchgeht, könnte es sein, das du das komplette Krankengeld zurückzahlen mußt, denn den Rentenbeginn legt der Gutachter fest und nicht du mit Antragsstellung………….
    Wende dich an den VdK,die helfen sehr gut.
    Freue dich arbeitsfähig zu sein und suche dir einen Job….

  • rolffine said:

    M.W. gibt es doch die „Nahtlosigkeitsleistungen“, welche verhindern sollen, dass ein Antragsteller ohne Geld dasteht. Fragen!

  • Dame Edna said:

    Du kannst auch zum Grundsicherungsamt (ehemals Sozialamt, möglicherweise im gleichen Haus) gehen und auf die Finanzlücke hinweisen.

  • Remo said:

    Bis jetzt ist alles Normal. Du musst nichts zurückzahlen an die KK, das ist Quatsch. Denn Du warst ja Krank geschrieben.
    Die KK zahlt im Regelfall 6 Wochen für Dich, dann schaltet sie einen Gutachter ein.
    Usw. wie Du es beschrieben hast.
    Jetzt hast Du EU (Erwerbsunfähigkeit) Rente beantragt.
    Das wird von der Deutschen Rentenversicherungsanstalt erneut überprüft.
    Diesen Termin musst Du wahrnehmen, sonst bekommst Du EU Rente auf gar keinen Fall.
    Tipp: Du wendest Dich an einen guten Psychiater/Neurologen oder Psychotherapeuten der Dir ein Attest auf Berufsunfähigkeit ausstellt.

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