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Was passiert bei Urkundenfälschung?

21 Oktober 2010 9 Comments

Ich möchte wissen, was bei Urkundenfälschung (z.B. Abiturzeugniss, Diplom) für Strafen drohen könnten. Denn ich habe mal eine Fernsehsendung gesehen, wo es einen Journalist gab, der sein Diplom fälschte und bis zu seiner Rente als Journalist arbeitete ohne dass er erwischt wurde, und jetzt interessiert mich was für Strafen drohen könnten.
Oder z.B. beim fälschen des Abiturzeugnisses: Wenn man sich mit diesem gefälschten Zeugnis an einer Uni bewerben würde, würde das nachkontrolliert werden oder anderweitig rauskommen? Denn so weit ich weiß ist man ja als Abiturient gemeldet – stimmt das?

9 Comments »

  • Andy1 said:

    für ne uni-bewerbung brauchste ne amtlich beglaubigte kopie. und um diese beglaubigung zu bekommen, musst du das original vorlegen können..
    und ich denke mal, dass der notar/verwaltungsangestellte den unterschied zwischen original und kopie kennt.

  • Lucky Luke said:

    Kommt auf die Sachlage an:
    Ab 500 Euro Geldstrafe bis 5 Jahre Haft. Die Haftstrafe wird aber nur ausgesprochen, wenn es wirklich sehr schwerwiegend ist und dazu dient, sich einen sofortigen Vorteil in Form von Geld zu beschaffen.
    Als einen eher geringen Fall wird ein Richter es ansehen, wenn Du, um ein bestimmtes Studium belegen zu können, das Zeugnis gefälscht hast, hier wird mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, die Geldstrafe ausgesprochen, denn bei Aufdeckung hast Du keinerlei Vorteil für Dich gezogen, ganz im Gegenteil (Exmatrikulation, vergeudete Studienzeit etc.).
    Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass deutsche Unis das Abiturzeugnis überprüfen, weiß es aber nicht!

  • torhah said:

    Kommt drauf an welches Dokument und wie die Folgen sind.
    Wenn man mit gefälschtem Diplom eine Brücke berechnet die einstürzt oder als „Scheinarzt“ eine OP versaut hat das ja nadere Folgen, als wenn ein „Scheinjournalist“ einen Artikel schreibt.
    grds. ist Urkfälsch. aber kein Kavaliersdelikt, entspr. harte Strafen

  • predator said:

    für „einfache“ Urkundefälschung erhälrst du bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
    wenn du mit der Urkunde auch noch andere Straftagen begehst, dann kann das in einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren führen

  • Ozzy© said:

    Urkundenfälschung ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat. Heißt mindestens 1 Jahr Haft oder hohe Geldstrafe. Daneben werden sämtliche durch die Fälschung erlangte Vorteile, Titel, Abschlüsse etc. umgehend aberkannt.

  • Wilk said:

    http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
    viel spaß, und nicht nach der seife bücken.

  • David said:

    mehrere jahren haft !!!

  • l..:Clev said:

    Anzeige sowieso
    evt. auch Gefängniss

  • pebunga said:

    Das Schlimmste wäre keine Anzeige.
    Aber wie zensiert man Betrüger ?
    Das kann Dich Jahre sinnloser Investition kosten.
    Und Du merkst es erst am Schluss.

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