Was passiert eigentlich mit der Rente, wenn derjenige stirbt?
15 Oktober 2010
10 Comments
Ich würde gern von euch wissen, was mit der eingezahlten rente passiert und derjenige stirbt noch, bevor er seine rente dann ausbezahlt kriegt?
Verfällt die einfach dann so und kriegt die der staat dabei hat man jahrelang eingezahlt? Und was ist wenn die person Kinder hatte?
Bin dankbar über eure hilfe









Rente wird nur an Lebenden ausbezahlt.
Wenn der jenige stirbt, freut sich die Rentenkasse.
das geht an die verbleibene familie, also entweder ehepartner oder kind.
Ich vermute mal sehr, wenn es eine gesetzlich eingezahlte Rente war, also die ganz normale Rente (so wie sie jeder kriegt), dann geht das an den Staat, somit in die Staatskasse.
Hat er aber eine private Rentenversicherung abgeschlossen, dann geht diese an den Ehepartner, bzw. Kinder weiter, bzw. wird dann auf die hinterbliebene Familie verteilt, wenn mich net alles täuscht.
Denn was glaubst du, warum die wollen, dass wir bis zu unseren 70 Jahren, wenn es sogar mehr arbeiten gehen und dann erst Rente kriegen?
Warum das Rentenalter also hochgesetzt wurde?
Ist doch klar, oder?
Aber sicher bin ich mir mit meiner Antwort jetzt net, was mit der normal eingezahlten Rente (also die auf der Lohnsteuerkarte) passiert.
Hier ist der Link, wo du mal selber nachlesen kannst:http://www.rententips.de/rententips/grv/…
MfG
Gina M.
Die gesetztlich eingezahlten Rentenbeiträge gehen im Allgemeinen wieder ins Staatssäcklein zurück.
Hat der der Verstorbene eine Frau bekommt diese eine anteilige Witwenrente, damit der Lebensstandard nicht komplett in den Keller geht. Sollte der Verstorbene noch Kinder haben, bekommen diese eine Waisenrente oder Halbwaisenrente. Diese wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr bzw. in bestimmten Fällen bis 27 ausgezahlt.
Private Rentenversicherungen werden nach dem Erbrecht ausgezahlt.
Die statl. Rente verfällt. Das Geld bleibt in der gesetzlichen Rentenkasse. Wenn die betreffende Person verheiratet war, erhält die Witwe eine Witwenrente.
das System der Rente funktioniert nicht wie ein Sparbuch, in das man einzahlt und am Ende was rausbekommt.
Die Kalkulation ist gerade: Manche werden eben älter, manche nicht. Diejenigen, die früher sterben, haben eben Pech gehabt, diejenigen, die älter als der Durchschnitt werden, haben eben Glück gehabt.
Anders wären die Renten für die, die weit älter werden als der Durchschnitt, gar nicht zu finanzieren.
Jede Versicherung funktioniert so, dass man davon ausgeht, dass nicht jeder Versicherte die Leistung (in vollem Umfang) in Anspruch nimmt. Alle zahlen ein, aber nicht jeder bekommt das einbezahlte wieder raus. Das ist auch bei der (gesetzlichen) Rentenversicherung so.
Hat jemand Kinder (noch in der Ausbildung, bis zu (ca.) 27 Jahre alt), dann bekommen diese (Halb-) Waisenrente. Die (geschiedenen Ex-) Ehepartner bekommen Unterstützung für die Erziehungszeit. Witwen / Witwer bekommen (evtl.) auch eine entsprechende Rente.
(Zum Vergleich: Jeder sollte ein Haftpflichtversicherung haben. Alle zahlen ein und sind z.B. bis zu 1 Million oder 5 Millionen versichert. Das hat natürlich keiner alleine eingezahlt. Aber wenn notwendig, zahlt die Versicherung. Und manche verursachen nie einen Schaden und haben „umsonst“ eingezahlt. Aber wer möchte im Ernstfall mit 1 Million Euro Schulden dastehen?)
wenn er verheiratet war, bekommt seine Witwe einen Teil der Rente (ich glaube 55 %)als Witwenrente,ihr eigenes Einkommen wird dabei angerechnet. Wenn noch Unterhaltspflichtige Kinder da sind ,bekommen diese Halbwaisenrente.
Rente ist keine Kapitalanlage. Das heißt, du zahlst keine Rente und bekommst es dann wieder zurück, wie bei einem Sparbuch. So läuft das nicht.
Du bekommst vom Staat eine Rente als Entgeld für deine Arbeitsjahre. Das was du aber in all der Zeit eingezahlt hast, wurde bereits für die bestehende Rentenmitglieder ausgegeben. Das du eine Rente später bekommst, hängt von der Jugend ab die arbeitet. Nicht von dem was du einbezahlt hast.
Das zum Hintergrund.
So, wenn also jetzt jemand stirbt der noch nicht Rentner/in war, gibt es für die Hinterbliebenen (Frau, Mann, Kinder) eine sogenannte Wittwenrente und Halbwaisenrente. Das ist eine kleine Hilfe des Staates. Den Rest der einbezahlten Rente behält der Staat ein. Dieses Geld bleibt in der Rentenkasse.
Ich hoffe, ich konnte es erklären.
Gruß,
Staatliche Rente -> verfällt an und für sich an den Staat – es sei denn man ist verheiratet, dann kann es eine Witwen/Witwer-Rente geben, oder bei minderjährigen Kindern eine Waisen/Halbwaisen-Rente.
Private Rente -> geht je nachdem an die gesetzlichen Erben oder an die eingetragene begünstigte Person, allerdings nur für den vertraglich festgesetzten restlichen Zeitraum, bzw. für den noch nicht verbrauchten Restbetrag, je nach Vereinbarung.
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