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Was passiert wen eine 70 jährige frau…?

17 Oktober 2010 8 Comments

Hallo also es gibt ja so fälle wo die frau die hausfrau spielt und der mann arbeiten geht.
Nehmen wir mal an:
Die Frau wird mit 17 schwanger und gebährt ihr kind mit 18 jahren.
Gleich darauf heiratet sie den Vater.
Alle beide haben die Matura hinter sich und die Frau arbeitet nicht und wirs sofort in die rolle der hausfrau hineingedrängt.
Der Mann arbeitet und verdient gut um seine Familie zu ernähren.
So, und so leben sie 20 jahre lang weiter bis das Kind erwachsen ist und auszieht.
Frau und Mann leben weiter zusammen und der Mann arbeitet und die Frau wird noch einmal schwanger und gebährt noch ein kind und spielt weiter die Hausfrau.
Weitere 20 Jahre später zieht das Kind aus.
Dann ist die Frau schon 58 jahre alt und arbeitet immer noch nicht.
10 Jahre später fahren die beiden Geschwister mit dem Auto zu einem Familientreffen und enden bei einem Autounfall tödlich.
Die Frau und der Mann sind voller trauer.
2 Jahre später verliebt sich der Mann in eine andere Frau und lässt sich von seiner Frau scheiden.
So und jetzt kommen wir zum wesentlichen:
Die Frau ist jetzt 70 Jahre alt,sie hat nie in ihrem Leben gearbeitet und hat dadurch ja auch nie in die renten-versicherung eingezahlt.
Sie hat keine Ersparnisse und sie ist zu alt um zu arbeiten,und hat auch nicht die kraft dazu.
Was passiert mit dieser Frau ?
Sie hat kein Geld und keine Familie und wird sie jetzt als Bettler enden?

8 Comments »

  • Sabrina A said:

    So… :-) Ich arbeite beim Anwalt und habe mit Scheidungsrecht zu tun… Erstmal ist der Mann verpflichtet, seiner Ex-Frau Unterhalt zu zahlen… Wenn er sogar noch einmal heiraten würde, müsste er für beide Ex-Frauen zahlen!!!
    So.. Weiterhin… Es gibt einen sogenannten Zugewinnausgleich sowie Versorgungsausgleich… Diese kannst Du gerne googlen… Ist mir zuviel jetzt zu schreiben 😀
    Generell ist es eigentlich so, dass jeder Ehegatte das in die Ehe mit eingebrachte Vermögen als Anfangsvermögen hat… Zum Ende der Ehe haben die beiden auch ein Vermögen.. Derjenige, der das höhere Vermögen zum Schluss hat, muss den anderen Ehegatten ausgleichen.
    Beispiel:
    Frau: Anfangsvermögen 10.000,00 € Endvermögen: 12.000,00 (kann durch Schenkung oder sonst was zustande kommen)
    Mann: Anfangsvermögen: 15.000,00 € Endvermögen: 20.000,00
    So… Die Frau hat einen zugewinn von 2.000,00 €, weil 12-10 =2
    Mann hat einen Zugewinn von 5.000,00 €, weil 20-15=5
    So… (oh mein Gott)
    5.000,00 – 2.000,00 sind 3.000,00 €…. somit müsste der Mann seiner Frau 1.500,00 € zur Verfügung stellen, weil so dann beide genau so viel Geld wieder der andere haben…
    Ich wette hier versteht jeder nur Bahnhof…
    Aber Rente kann sie trotzdem beziehen, da die Hausfrau ja WIRKLICH Hausfrau war… Außerdem gibt es ja Sozialleistungen für die Frau, wenn sie nicht arbeitet, die auch wieder berücksichtigt werden bei der Rente..
    So reicht nu auch 😀

  • chiophan said:

    Hallo,
    diese Frau hat dann kostenlos und unverbindlich die Hausfrau und Mutter gespielt. Wenn der Mann schlau genug ist, vielleicht selbständig und keine Rentenversicherung eingezahlt hat, dann steht sie vor dem persönlichen Gau. Ob sie eine gute Ausbildung zuvor genossen hat oder nicht, interessiert niemand. Frauen sind sich selbst überlassen. Sie bekommt später pro Kind eine kleine Summe und muss zu sehen, wie das Sozialamt noch ein paar Euro zu gibt.

  • psybloch said:

    Das passiert nicht!
    Bei einer Scheidung werden die von beiden während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche geteilt.
    In diesem Fall hat sie ja nur die Kinderzeiten, wovon er nix abbekommt und da sie keine eigenen Ansprüche der Rentenversicherung erworben hat, bekommt sie die Hälfte von seiner Rente überschrieben, hat also faktisch mehr…
    ..

  • Zimmerli said:

    Es werden ihr Rentenpunkte von ihrem Mann auf das eigene Rentenkonto übertragen, für die Jahre, die sie mit ihm verheiratet war, außerdem bekommt sie für die 2 Kinder auch Rentenpunkte gutgeschrieben.
    Dann kann es sein, dass der Mann ihr sogar noch weiterhin Unterhalt bezahlen muss.
    Das kann einem jemand besser erklären, wenn man sich an den VDK wendet und sich beraten läßt.

  • woko51 said:

    Nach jeder Scheidung fällt ein Anteil der Rente des Mannes an die Frau – je nach Dauer der Ehe. Steht sogar auf der Lohnsteuerkarte glaube ich.
    Außerdem kann sie Unterhalt verlangen vom Ex-Mann, wenn sie kein Geld verdient oder nicht einen andere Mann heiratet, der Einkünfte hat.
    Und Anspruch auf Sozialhilfe hat sie allemal.
    Es war auch mal im Gespräch, Hausfrauenarbeit rentenmäßig anzuerkennen. Weiß gar nicht wie weit das gediehen ist.
    Aber sie kann auf jeden fall für die Zeiten der Kindererziehung sich Jahre bei der Rentenversicherung gutschreiben lassen. Weiß nicht ob das automatisch gemacht wird oder ob man das beantragen muss. Einfach mal bei der Rentenversicherung anrufen.

  • Celina said:

    Natürlich nicht!!! Der Hausfrauenberuf wird genauso wie ein anderer gesehen! Also bekommt sie ganz normal die Pension! Wenn nicht sogar auch der Exmann blechen muss! Es gibt da so ein Wort dafür, hab es aber vergessen :(

  • Wolfgang S said:

    In Deutschland gibt es den so genannten Versorgungsausgleich, d.h. die Rentenansprüche des Mannes werden zwischen Mann und Frau geteilt.

  • Gaunab der 99ste said:

    Die Frau bekommt in etwa eine Rente von 160€ und der Ex-Ehemann muss Unterhalt bezahlen.
    @Celina: Hausfrau ist in Deutschland noch weniger wert als Arbeitslos

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