Wenn von der arbeitenden Generation Geld eingenommen wird um für die nicht mehr arbeitende Generation die Rente zu bezahlen.
Die arbeitende Generation bekommt später ihre Rente von der jetzt noch nicht arbeitenden Generation.
Aber das Geld reicht meistens nicht, also werden noch Steuergelder hinzugezogen.
Man erhält ca 19,9% des letzten Bruttogehaltes als monatliche Rente.
# 23 Oktober 2010 at 06:44
Hugo said:
Wer heute (sozialversicherungspflichtig) arbeitet zahlt Beiträge zur Rentenversicherung, die aber sofort für die heutigen Rentner (deren Rente) ausbezahlt werden.
Der Beitragssatz ist knapp 20 %.
Was Schäff im letzten Satz sagt, ist Unsinn!
# 23 Oktober 2010 at 07:30
dwgaf said:
Umlageverfahren heißt, dass die vereinnahmten Gelder sofort ihrem Zweck zugeführt und somit ausgezahlt werden, ohne dass sie Zinsen erwirtschaften konnten.
Das Gegenteil dazu ist das sog. „Kapitaldeckungsverfahren“, bei dem die Einnahmen angelegt und verzinst werden. Das ist auch der Hauptunterschied zwischen gesetzlicher Rente (Umlageverf.) und privater Vorsorge (Kapitaldeck.).
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Wenn von der arbeitenden Generation Geld eingenommen wird um für die nicht mehr arbeitende Generation die Rente zu bezahlen.
Die arbeitende Generation bekommt später ihre Rente von der jetzt noch nicht arbeitenden Generation.
Aber das Geld reicht meistens nicht, also werden noch Steuergelder hinzugezogen.
Man erhält ca 19,9% des letzten Bruttogehaltes als monatliche Rente.
Wer heute (sozialversicherungspflichtig) arbeitet zahlt Beiträge zur Rentenversicherung, die aber sofort für die heutigen Rentner (deren Rente) ausbezahlt werden.
Der Beitragssatz ist knapp 20 %.
Was Schäff im letzten Satz sagt, ist Unsinn!
Umlageverfahren heißt, dass die vereinnahmten Gelder sofort ihrem Zweck zugeführt und somit ausgezahlt werden, ohne dass sie Zinsen erwirtschaften konnten.
Das Gegenteil dazu ist das sog. „Kapitaldeckungsverfahren“, bei dem die Einnahmen angelegt und verzinst werden. Das ist auch der Hauptunterschied zwischen gesetzlicher Rente (Umlageverf.) und privater Vorsorge (Kapitaldeck.).
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Erklärung:
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Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
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