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Weiterbeschäftigung nach Auflösung des Ausbildungsverhältnisses. Möglich oder nicht?

17 Oktober 2010 5 Comments

Hallo,
ich befinde mich im 3. Ausbildungsjahr zur Fachkraft für Lagerlogistik. Davor habe ich schon 2 Jahre Fachlagerist gelernt und diese Ausbildung auch erfolgreich abgeschlossen.
Bin sozusagen ins 3. Jahr Fachkraft für Lagerlogistik eingestiegen (musste also nicht nochmal 3 Jahre lernen).
Betrieblich muss ich sagen, bin ich zufrieden und mir macht meine Arbeit auch Spaß.
Aber die Schule kotzt mich an. Organisatorisch und auch von der Motivation, was unsere Fachlehrer betrifft.
ch würde hier nicht fertig werden mit Schreiben, wenn ich alles aufzählen müsste…
Da ich Mitte November eine Hirnhautentzündung bekommen habe, war ich 7 Wochen krank geschrieben. Ich bin davor schon nicht mitgekommen und habe nun die Befürchtung jetzt erst Recht nicht.
Meine Probezeit ist auch schon rum, da der neue Ausbildungsvertrag bereits Mitte Juli weiter ging.
Meine Motivation ist leider auch ziemlich in den Keller gerutscht, war aber auch schon vor dem Krankheitsfall so, mein Ausbilder weiß das aber.
Nun bin ich seit einigen Wochen am Überlegen, wies weitergehen soll.
Nach Abschluss meiner 2-jährigen Ausbildung war für mich eigentlich klar, dass ich das 3. Jahr, was ja zunächst freiwillig war, nicht machen möchte, da es in meinem Betrieb keinen Unterschied macht, ob du Fachlagerist oder Fachkraft für Lagerlogistik bist, weder vom Verdienst her, noch von den Tätigkeiten.
Als ich im Sommer 2009 mit der Ausbildung fertig war, wurde mir halt ans Herz gelegt, dass ich das 3. Jahr machen soll, da mir aufgrund der Finanzkrise und der entsprechenden Auftragslage niemand garantieren konnte, dass ich übernommen werde.
Also hab ichs auch aufgrund dessen gemacht, weil ich sonst keinen Arbeitsplatz gehabt hätte.
Nun sieht es bei uns wieder besser aus und es ist auch ein freier Abreitsplatz zu besetzen, da ein Arbeitskollege in Rente ging.
Nun meine Frage: Kann man trotzdem im selben Betrieb und im selben Bereich weiterbeschäftigt werden, auch wenn der Ausbildungsvertrag aufgehoben wird???
Welche Möglichkeiten gibt es???
Die 2 Möglichkeit wäre vll., es trotzdem zumindest zu versuchen und wenn ich es nicht schaffe, endet das Ausbildungsverhältnis ja dann automatisch.
Würde mich freuen, wenn ihr Antworten hättet.
Liebe Grüße
Pumba

5 Comments »

  • kruemelc said:

    überleg es dir sehr gut. An deiner Stelle würde ich mit einer Vertrauensperson über dein Problem reden. Versuch jemanden zu finden, der dir hilft, damit du die Prüfung schaffst, evtl mit nachhilfe usw. Im Moment hat sich die Situation in der Firma Personal mäßig verbessert wie du schreibst. Du weißt aber nicht wie es in einem Jahr aus sieht. Du solltest langfristig denken. Mein Rat, kneif den Hintern zusammen und mach die Ausbildung fertig. Du hast dann auch bessere Chancen bei einer anderen Firma, falls du nicht übernommen wirst.

  • .**. said:

    Warum sollte das nicht möglich sein? Du müßtest mit dem Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag abschließen. Ob die dem Arbeitgeber bekannte mangelnde Motivation Deinerseits dafür eine gute Basis ist, möchte ich allerdings stark bezweifeln. Außerdem geht es bei der Ausbildung ja nicht hauptsächlich um die Situation in der derzeitigen Firma, sondern um Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt allgemein. Und die sind mit einer zweiten abgeschlossenen Ausbildung sicher wesentlich besser, während eine abgebrochene Ausbildung -auch wenn es die zweite ist- im Lebenslauf immer negativ auffällt.
    Wenn Du die Prüfung im ersten Anlauf nicht schaffst, gibt es dafür immerhin einen Grund, den Du bei einem Wechsel der Arbeitsstelle im Lebenslauf auch angeben könntest. Außerdem hast Du die Möglichkeit, sie zu wiederholen. Ich meine, Du solltest für die Zeit noch die Zähne zusammenbeissen und Dich durchkämpfen; ist ja nicht für lange. Vielleicht wäre es klug, die Situation mit Deinem AG vorher zu besprechen und Deine Bedenken auf den Tisch zu legen.

  • Koelschv said:

    Nein, das Ausbildungsverhältnis endet nicht automatisch, weil du diese wiederholen darfst, glaube halbes oder ganzes jahr später. (Auskunft gibt es bei der Industrie- und Handelskammer).
    So wie Du die Situation schilderst, denke ich dass in eurem Betrieb nur eine billige Arbeitskraft beibehalten werden soll.
    Facharbeiter sind ja bekanntlich zu „teuer“.

  • Peter K said:

    jedes Arbeitsverhältnis kann in beiderseitigem Einvernehmen modifiziert werden – das kann mündlich oder schriftlich geschehen – In Deinem Laden mit Deinen persönlichen Schwierigkeiten, die Arbeitsabläufe überhaupt richtig zu checken, würde ich Dir zu einem schriftlichen Vertrag raten – damit es nicht weitere Mißverständnisse gibt –

  • birska said:

    Wenn der Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einverständnis aufgehoben wird, kann Dir Dein Arbeitgeber natürlich einen normalen Arbeitsplatz anbieten. Ich würde jedoch erst diesen Punkt mit ihm klären, ob er das wirklich machen will (neuen Arbeitsvertrag schriftlich verlangen).

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