Welche Gehaltsbestandteile sind im AVR urlaubsfähig ?
Bin in der Altenpflege tätig gewesen und unterlag dem AVR-Tarif. Ich habe das Gefühl, daß meine Gehalts-Abrechungen falsch sind:
Am 20.6. war mein letzter Arbeitstag, anschließend war ich krank, seit 1.12.06 bin ich Rentnerin. Ich bekam in 12/06 eine Urlaubsabgeltung für 17 Tage.
1.) Müssen nicht die letzten 3 voll abgerechneten Monate (hier März,April und Mai) zur Berechnung der Urlaubsabgeltung herangezogen werden?
2.) Welche Gehaltsbestandteile sind denn im AVR überhaupt „urlaubsfähig“?
Hallo,
auch bei Krankheit zählt dein dir zustehender Urlaubsanspruch und jeder einzelne Monat wird zur Urlaubsberechnung herangezogen! Selbst wenn du im gesamten Jahr 2006 krank gewesen wärst, hättest du Anspruch auf deinen Urlaub! Weil, Krank ist nicht gleich Urlaub! Insgessamt hast du in allen Punkten Recht. Gib doch mal unter z.B Google AVR ein, dort findest du die Arbeitsvertraglichen Richtlinien des Caritasverbandes und kannst dort alles nachlesen!
Gruß
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