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Welche Möglichkeiten hat man beim Umzug…?

15 Oktober 2010 5 Comments

…in ein anderes Bundesland?
Fall: Rentnerin (Mitte 40), die ergänzende Sozialhilfe bekommt. Muss die Arge den Umzug genehmigen? Hat sie die Möglichkeit, Zuschüsse (Umzugsbeihilfe) zu beantragen?
Kann das „Zuzugs“ – Bundesland dann die ergänzende Sozialhilfe verweigern?
Gibt es Dinge, die beachtet werden müssen?

5 Comments »

  • Verdinand . said:

    Das nennt man seit 1.1.2005 „Grundsicherung“
    Darauf hat man als Rentner einen Rechtsanspruch, egal in welchem Bundesland man lebt.
    Umzugskosten werden übernommen, wenn der Umzug durch den Träger der Sozialhilfe veranlasst wird oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
    Solche Gründe hast du nicht genannt.
    Also erstmal ein „Nein“, was Umzugskosten anbelangt.

  • dehivi said:

    – die Arge muss nur bewilligen, wenn sie Zuschüsse zahlen soll,
    – liegen keine Umstände vor wie, Arbeitsaufnahme oder ähnliches zahlt die Arge keine Zusschüsse, (am besten mal Anrufen)
    – das Zuzugs Bundesland kann die ergänzende Sozialhilfe nicht verweigern. Sind ja Bundesgesetzte. Aber bei den Mietzuschüssen sind andere Höchstwerte zu beachten. Also vielleicht, weniger Zuschuss.

  • chiophan said:

    Hallo,
    die Arge muss den Umzug nicht genehmigen, es sei denn, es liegen attestierte Schreiben von Ärzten vor. Ob sie es genehmigt, liegt an den Mitarbeitern der Arge. Allerdings, wenn sie den Umzug selbst zahlt, dann wäre es ein Verstoß gegen das Grundgesetz, jemand davon ab zu halten. Ich kann in meinem Land hinziehen, wo ich will, nur, ich darf keine Mittel aus der öffentlichen Hand verlangen. Mein Wunsch ist nur mein Befehl! Das andere Bundesland kann die Beihilfe nicht verweigern, es wird allerdings nach deren Kriterien berechnet. Die Hilfe kann kleiner ausfallen, je nach Mietpreis und Wohngegend, hier zählt der Mietspiegel für den betreffenden Bereich.
    Sollte die Rentnerin ein Attest oder sonstige gesetzliche Gründe für ihren Umzug haben, dann muss sie einen schriftlichen Antrag auf Gewährung eines Umzugs in ein anderes Bundesland, bei ihrer Arge stellen, der dann bearbeitet wird. Denn für reelle Forderungen, die genehmigt werden können, ist immer die hiesige Arge zuständig.

  • DR Eisendraht said:

    Wenn sie der Arbeitsverwaltung zur Vermittlung untersteht, ist die Genehmigung notwendig. Ansonsten kann man das getrost auch vor Ort bei der Arge nachfragen.

  • Kaninchenfurzfänger L.F.E.B.K.N. said:

    Genau das ist der Grund,woran der Sozialstaat krankt…
    Wir leisten und jugendliche Rentner,die auf Gemeinkosten alle paar Jahre das Bundesland wechseln…

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