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Wenn ein Pschologe die Lebensumstände eines Klienten erfährt und einen Bericht?

17 Oktober 2010 3 Comments

für den überweisenden Arzt verfasst, muss das Geschriebene zuvor dem Klienten zur Einsicht vorgelegt werden oder nicht? Wenn du in einer Fachklinik (Kostenträger ist die Rentenanstalt) Gespräche mit einem Psychologen führst, wird der Bericht oftmals innerhalb der nächsten 4 – 6 Wochen nach Abreise des Patienten geschrieben und an den Kostenträger gesandt. Der Patient hat keine Möglichkeit mehr, zu überprüfen, ob die Daten und Lebensumstände tatsächlich mit dem, was er zuvor erzählt hat, übereinstimmen, oder wie sensibel der Psych. mit Lebensdaten umgeht.

3 Comments »

  • Robert S said:

    Die Lebensumstände eines Patienten gehen einen Psychologen gar nichts an. Wenn man den zB anvertraut hat das man mit M. B. C. U. und D herum gemacht hat ist das rein Privat und darf in keinem Bericht erscheinen. Auch wenn du ihm anvertraut hast das dein Bankkonto weit unter Null ist, also alles was nicht zu dem Krankheits Bild passt mit dem du zu einen Psychologen gehen solltest. Nur Sach und und Krankheits bezogene Fakten darf er in sein Abschluß Bericht den Arzt und der Krankenkasse mitteilen.
    Nur wenn der Patient durch seine schlechte Lebensumstände Krank geworden ist das er dies Mitteilen aber auch da nicht vertrauliche Sachen berichten.

  • hobbyhin said:

    du hast auf jeden fall das recht, deine akten einzusehen. davon mache ich auch immer gebrauch. oft fragen die entsprechenden ärzte dich nicht extra, dann musst du eben auf deinem recht bestehen. ärzte sind manchmal dösig, die vergessen das auch schon mal. aber auch wenn du vielleicht zweimal fragen musst, du darfst auf jeden fall sehen, was in deinen akten steht.

  • whyskyhi said:

    nein
    er kann das ohne einsicht schicken

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