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Wenn Großmutter und Enkeltochter zusammenziehen?…?

20 Oktober 2010 3 Comments

Wenn zum Beispiel ein Mann und eine Frau zusammenziehen, dann wird das Geld vom Amt gekürzt, sodass beide keinen kompletten Regelsatz mehr bekommen.
Nun ist folgende Situation: Eine Freundin würde gerne zu ihrer Großmutter ziehen, also zu zweit in eine günstige, kleine 3-Zimmerwohnung, Nun stellen sie sich die Frage wie wird es mit den Finanzen aussehen?
Die Großmutter wird dann nur noch ganz wenig Rente erhalten und einen kleinen Teil von der Grundsicherung. Die Enkeltochter bekommt 103€ + 184 € Kindergeld = 287€ als Regelsatz, außerdem bezahlt das Amt ihren Mietanteil und Wasserkosten (noch bei ihr zu Hause mit den Eltern).
Wenn Großmutter und Enkeltochter zusammenziehen würden, würde das Amt doch dann in der neuen Wohnung auch ihren Mietanteil und Wasseranteil übernehmen oder?
Und würde denn bei der Großmutter oder bei der Schülerin irgendwas vom Regelsatz gekürzt werden oder bliebe es so, wie es ist? (So wie bei den Eltern, dass sie weiterhin 287€ verdient).?
Gruß, M.

3 Comments »

  • Lisa P said:

    Wie meinst du das, die Großmutter würde DANN nur noch ganz wenig Rente bekommen?
    Die Rente der Großmutter ist doch eignetlich feststehend udn wird nicht nach der Anzahl der in der Wohnung lebenden berechnet, oder?
    Ansonsten müssten sie dann eine ganz normale Bedarfsgemeinschaft sein, deren Geldeingänge und Kosten zusammengerechnet werden.

  • zungenko said:

    Wenn die Energie für solche Gedankengänge für das erreichen einer Arbeitsstelle genutzt werden würden, hätte das Individium selbst und die Gemeinschaft mehr davon.
    Anstatt Schlupflöcher im sozialen System, könnte man sich eigenverantwortlich eine Selbstversorgerexistenz suchen.

  • *~Jessy~ said:

    Das ist auch nichts anderes als wenn die Oma die Mutter wäre. Sie bekommt weiterhin die 287€.

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