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Wenn ich mit einer Frau zusammenziehe, die ALG2 bekommen würde?

15 Oktober 2010 10 Comments

Ich bin Rentner und habe 1057 € Nettorente. Sie hat einen kleinen Laden, der nur monatlich 350 € netto abwirft. Für allein zu wenig und zum Sterben zuviel. Falls wir zusammenziehen:
Wieviel ALG2 bekommt sie dazu? Oder bekommt sie gar nichts mehr? Ich unterstelle mal, daß wir uns Miete und die festen Kosten teilen. Bin auch dankbar für direkte Antworten!

10 Comments »

  • traenend said:

    Dann kriegt sie so gut wie nix mehr, weil das Einkommen in einem Haushalt zusammengerechnet wird.

  • Hoff-Nun said:

    Hi, es wird nach einen Jahr als eheähnliche Beziehung angesehen, dein Einkommen wird mit ihrem zusammen gelegt und mit viel Glück bekommt sie noch was vom Amt aber eher nicht!!! :-)))

  • Lukas said:

    Du bist auf jeden Fall finanziell verantwortlich fuer sie. Eure beiden Gehaelter werden als Berechnungsgrundlage genommen, d.h. Du muesstest so viel von Deiner Rente abdruecken, bis Du selbst auf Hartz-Niveau bist. Sollte sie mit Deinem Anteil immer noch nicht das Existenzminimum habe, bekommt sie etwas dazu. Dem Amt ist es dabei egal ob ihr verheiratet seid oder nicht, nach dem Gesetz seid Ihr eine Erwerbsgemeinschaft und muesst fuereinander aufkommen.

  • gugy said:

    Als Lebensgemeinschaft steht Euch ein Regelbedarf von 624€ zu, dazu kommen dann noch angemessene Unterkunftskosten. Dein Geld und die 350€ die , die Frau verdient werden als Einkommen angerechenet. Also hättet ihr zusammen ein Einkommen von 1407€. Ich denke da bekommt ihr kein ALG II.

  • rollo57 said:

    Da ich auf dem Arbeitsamt, jetzt Agentur für Arbeit gearbeitet habe, gebe ich dir folgende Email Adresse, den kannst du fragen und der wird dir auch die richtige Antwort geben. Dieter.Weber@arge-sgb2.de . Nehme Bezug auf meinen Namen: Roland Reubig.
    Muss wieder merken, mein Daumen nach unten Klicker Neurotiker ist wieder hinter mir her.
    Kannst auch unter folgenden Link deine Berechnung selbst durchführen. http://www.aol.de/hartz-IV-rechner

  • trustiny said:

    Mmh genau kann dir das wohl keiner sagen, weil es immer auf einiges ankommt.
    Versuchs mal mit dem ALG2 Rechner. Dann kannst du ungefähr abschätzen wieviel sie bekommt.http://www.geldsparen.de/content/rechenm…
    Wenn sie schon ALG2 bekommt, dann frag sie selber. Sonst denkt sie hinterher, dass du kein Vertrauen zu ihr hast.

  • Lenny said:

    Trickse die Agentur aus, indem Du sie als Untermieterin aufnimmst. Damit ist Ihre Bedarfsgemeinschaft autark.

  • Big Speedy said:

    Hallo Rainer,
    wenn Deine Freundin zu dir zieht und ALg 2 bekommt,kannst Du damit rechnen das es knapp wird.
    Das Amt rechnet Dein Einkommen und ihres zusammen und
    schaut dann was Euch beide zum Lebensbedarf zusteht.
    Am besten ist es,wenn sie bei dir einzieht und Du gibst an(oder sie) das sie eine Untermieterin ist und Ihr getrennte Räume habt.(also keine Lebensgemeinschaft!)
    Nur so könnt Ihr das ganze umgehen.
    Liebe grüße

  • Heinz said:

    Sie bekommt in dieser Situation keinen €-Cent ,da sie Selständig ist! Und die Bedarfsgemeinschaft sowieso zusammen gerechnet wird !

  • il Dottore said:

    Hierbei kommt es auf die Art der Partnerschaft an: in der Regel wird nach 1 Jahr Zusammenlebens ‚eheähnliche Gemeinschaft‘ angenommen, anderes muß der Realität entsprechen und auch glaubhaft gemacht werden können.
    1) handelt es sich um eine Lebensgemeinschaft (eheähnliche Gemeinschaft), bilden beide Personen eine sog. Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen wird zusammengerechnet (1057 + 350 Euro) und dem Gesamtbedarf gegenübergestellt. Dieser errechnet sich sich aus:
    Regelsatz Haushaltsvorstand (Du) 345 Euro
    Regelsatz Haushaltsangehöriger (Frau) 315 Euro
    + tatsächliche Miete inkl. Nebenkosten und tatsächliche Heizkosten.
    2) Wenn es sich um eine reine Wohn (Zweck) – gemeinschaft handeln sollte, wird Deine Person (Gehalt / Rente) nicht berücksichtigt. Die Frau bildet sozusagen selbständig eine eigene Bedarfsgemeinschaft und erhält bei der Berechnung den Regelsatz eines Haushaltsvorstandes (345 Euro) + Miete + NK + Heizung (lt. ihres eigenen Unter-Mietvertrages) abzügl. ihres eigenen Einkommens, quasi genau so, als wenn sie alleine wohnen würde.
    (zu 1) dürften keine Leistungen zu werwarten sein, weil das Einkommen den Bedarf übersteigt)

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