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Wenn man getrennt lebt, wie ist es dann?

24 Oktober 2010 3 Comments

Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen, der sich auf dem Gebiet etwas auskennt, hab im internet geschaut aber eine konkrete Antwort auf meine Fragen nicht gefunden.
also, es ist so, dass eine Frau getrennt von ihrem Mann lebt und hat die Steuerklasse 3, der Mann 5.
Wie lange kann die Frau die Steuerklasse behalten, damit es nachher keine Problem gibt?
Hat dann der Mann einen Unterhaltsanspruch? der Mann arbeitet nicht und müsste dann Hartz 4 beantragen, bekommt aber ab September Rente.
wie wäre es wenn der Mann im Ausland leben würde, dort Rente beziehen würde, kann die Frau die Steuerklasse 3 behalten?
der Mann hat seine Lebensversicherung aufgelöst, ist das Geld rechtlich gesehen nur seins oder muss es zwischen den Partner aufgeteilt werden? und wie ist das bei einer privaten Rentenversicherung? hätte der Mann da Anspruch auf die Hälfte? oder kommt es drauf an wer das Geld eingezahlt hat bzw. noch einzahlt und auf welchen Namen die Versicherungen laufen?

3 Comments »

  • limbo said:

    frag mal lieber einen rechtsanwald .

  • Franky said:

    Uihh, eine ganze Menge Fragen, und die besten Auskünfte kann dir da ein Anwalt geben, aber ich kann mal anfangen, was ich so weiß.
    Also wenn es in diesem Jahr passiert ist, dann kann man noch so verfahren, aber ihr müsst dann auch zusammen eine Steuererklärung machen. Ab nächsten Jahr geht das nicht mehr, dann gilt für beide die Steuerklasse 1.
    Der Mann kann Unterhalt verlangen, aber es wird sein Einkommen mit dem der Frau gegen gerechnet, und wenn er Rentner ist, dann ist da wieder eine andere Berechnung nötig.
    Wie es dann mit den Ansprüchen aussieht wenn er in Ausland lebt, das weiß ich nicht, aber die Frau darf auf keinen Fall Klasse 3 behalten, ansonsten darfst du mächtig viel Steuern nachzahlen (ist einer Kollegin meiner Frau passiert).
    Die Lebensversicherung ist ja wohl zu einer Zeit gemacht worden wo beide zusammen waren, da gehört ein Teil dir, Zugewinnausgleich. Der schafft hier Geld weg und dann sagt er er will Unterhalt, das soll er mal einem deutschen Richte erklären, der pflückt den auseinander.
    Was mit den gegenseitigen Rentenansprüchen geschieht rechnet euch die Rentenversicherungsanstalt bis auf den letzten Cent aus.
    Gruß
    Franky

  • Onkel Bräsíg said:

    Die Voraussetzungen für das Splitting sind weggefallen!
    Ein zu erwartender Rentenanspruch befreit nicht von der Verpflichtung, sich an die Arge zu wenden, wenn man Leistungen in Anspruch nehmen will – Wenn der Mann im Ausland leben würde, wäre sein Rentenanspruch gleich hoch!
    Für die LV ist der Status der Ehegemeinschaft von Bedeutung ob es eine Gütergemeinschaft war oder ein Ehevertrag für getrennte Kassen sorgte.
    Der Name des Beitragszahlers ist hier zweitrangig.

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