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Wenn man in den letzten drei Jahren zusammen gezählt 18 Monate Krankengeld von der Krankenkasse bekommen hat?

17 Oktober 2010 One Comment

dann können die einen aus Steuern zum Rentenantrag, der wird natürlich immer erst abgelehnt und dann folgt der Gang zum Arbeitsamt und dann ist man Arbeitslos, so ergeht es meinen Arbeitskollegen so, hätte er einen Tag vor dem gang zum Arbeitsamt noch wieder seine Arbeit auf nehmen können ?

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  • Achilli said:

    Das ist immer das Problem. Wenn du innerhalb einer Blockfrist (3-Jahres-Fristen von der ersten Arbeitsunfähigkeit aufgrund der selben Erkrankung) insgesamt 18 Monate Krankengeld bezogen hast, dann wirst du ausgesteuert. D.h. du erhältst kein Krankengeld mehr. Maximalanspruchsdauer ist innerhalb von 3 Jahren 78 Wochen. Wenn jedoch bis zur Aussteuerung klar wird, dass du auch über diesen Termin hinaus weiterhin nicht in der Lage bist, wieder arbeiten zu gehen. (§51 SGB V Die erwerbsfähigkeit gemindert oder bedroht ist) musst du einen Rentenantrag stellen. Irgendwoher muss ja Geld kommen! 😉 Wenn dieser Antrag abgelehnt wird, musst du innerhalb von einem Monat Widerspuch gegen den Bescheid einlegen. Sonst wird er rechtskräftig. Angenommen, du entscheidest dich gegen den Widerspuch und nimmst die Ablehnung hin, musst du dich natürlich bei der AfA melden. Die sind jedoch nur dann zuständig, wenn durch den MDK oder den Gutachtern der Rentenversicherung festgestellt wird, dass du mindestens für 3 Stunden pro Tag einer geregelten Arbeit nachgehen kannst. (Teilerwerbsfähig) Bist du dies nicht, werden die dich ebenfalls heim schicken. Dann ist die ARGE zuständig. Natürlich hättest du am Tag davor wieder arbeiten gehen können, jedoch würde ich da als Sachbearbeiter bei der Krankenkasse hellhörig werden. Wenn du jetzt in der Lage bist arbeiten zu gehen, warum nicht schon früher. (zu unrecht bezogene Sozialleistungen) Ein anderer Punkt ist, warum sollte dein AG dich arbeiten lassen, wenn du nicht in der Lage bist zu arbeiten. Schließlich gefährdest du dich und ggf. andere durch die mutwillige Arbeitsaufnahme obwohl du eigentlich nicht in der Lage dazu bist. Also kurz: Wenn der AG nichts dagegen hat, warum nicht. Wenn ich als Krankengeldsachbearbeiter jedoch von meinen Versicherten so etwas mitbekomme, merke ich mir den Vor. Der wird beim nächsten Bezug auf die rote Liste gesetzt. Für mich ein klarer Fall von Sozialbetrug! Ich wäre vorsichtig mit sowas. Davon abgesehen, wenn er tatsächlich so krank ist, würde ich davon dringend abraten, wieder die Arbeit aufzunehmen. Die Gesundheit geht vor!!!!!
    LG Markus

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