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Wer hat Erfahrung oder wieß, wie ich eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen kann ?

19 Oktober 2010 8 Comments

Wer weiß etwas darüber. Mir geht es darum, das festgestellt wird, das z.B. die Rente , die jeder ( so sie es noch erleben ) beziehen wird oder bezieht nicht als Sozialleistung definiert wird, denn meiner Auffassung nach hat man mehrere Jahre zehntein eine Versicherung eingezahlt um einmal im Alter abgesichert zu sein. Da ja der Deutsche Staat die Rentenversicherung als ein Zwangsversicherung eingeführt hatte kann es nicht angehen, das das dann eine Sozialleistung sein kann, was von meinen Arbeitgebern und mir eingezahlt wurde.

8 Comments »

  • HPD said:

    Erstens, Du selbst kannst bei einem Eurpäischen Gerichtshof keine Klage einreichen, sondern das muß, ein bei diesem Gericht zugelassener Anwalt, für Dich tun.
    Zweitens, was kümmert es Dich, WIE Deine Rente genannt wird ? Hast Du sonst keine Sorgen ? Wenn es Dich dann so brennend interessiert, solltest Du Dich mal über die Bedeutung des Begriffes „sozial“ schlau machen. Warum heißen die Beträge, die monatlich von Deinem Lohn/Gehalt abgezogen werden „Sozialversicherungsbeiträge“ ?
    Mein Vorschlag wäre : Such‘ Dir ein Hobby !

  • retep said:

    bin Schweizer, und unser Rentensystem existiert nun seit 60 Jahren,
    was du schreibst stimmt genau 44 Jahre lang Bezahlt man jeden Monat was direkt vom Lohn abgezogen wird und ebensoviel muss der Arbeitgeber für dich bezahlen, und somit ist die AHV Rente keine Sozialversicherung und ich denke dass das in Deutschland ebenfalls so ist, Sozialhilfe bekommen gewöhndlich Menschen du unverschuldet in Not geraten, und neuerdings wird aber viel den Ausländer ausbezahlt, was ich nicht für korrekt anschaue.

  • Maeve Dragon said:

    http://www.deutsche-anwaltshotline.de/in…http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4…
    Ich habe keine eigene Erfahrung damit, aber die erste Adresse gibt dir die Möglichkeit, einen Anwalt danach zu fragen.
    Die Zweite hat interessante Infos zu dem Thema.
    Ich hoffe, das hilft dir.

  • Kwazulu said:

    Da würde ich Dir zunächst nicht den EuGH, sondern die deutsche (Verwaltungs-)Gerichtsbarkeit empfehlen.
    Zuletzt bleibt dann gem § 13 Nr. 8a BVerfGG die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.
    Eine solche Klage sollte aber juristisch gut untermauert sein, damit sie nicht bereits an Zulässigkeitsvoraussetzungen scheitert.
    Der EuGH ist da nicht die richtige Adresse.
    mfG
    Kwazulu

  • Tex said:

    Na das ist doch mal richtig erwachsen. Erst dümmliche Sensibelchen – e-mail verschicken, dann schnell den User blocken und e-mail Empfang sperren, damit man ja keine Antwort lesen muß.
    Wenn Du die Meinung Anderer nicht gelten läßt, was willst Du dann hier ?
    Mann, tust Du mir leid. Du solltest Dir nicht nur ein Hobby suchen, sondern zu allererst erwachsen werden.

  • Johanna said:

    Zum Glück gilt hierzulande das gleiche Prinzip wie bei dem BVerfG, nämlich daß Du Dich erstmal durch andere Instanzen durchklagen musst ehe Du zum EuGH kommst

  • saba9698 said:

    bei den „höheren“ Gerichten kannst du nicht ohne Anwalt erscheinen. Wende dich an einen der sich mit Sozialrecht beschäftigt und der kann dir dann auch weiterhelfen.
    lg

  • maria k said:

    unverbindlich beim Anwalt informieren!

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