Wer kann mir helfen habe meinen ersten mahnbescheidt wie macht man den wiederspruch richtig?
19 Oktober 2010
6 Comments
habe zum erstenmal einen mahnbescheidt bekommen ,möchte wiedersruch machen werde aber aus dem papieren nicht schlau bin schon seniorin wo findet man hilfe rechtsanwalt ist bestimmt teuer wohne im senioren gerechtes wohnen hab nur kleine rente EILT
Die erste Frage, die Du Dir stellen solltest ist, ob die Forderung zu recht besteht oder nicht.
Soweit die Forderung tatsächlich besteht, verursacht ein Widerspruch nur unnötige weitere Kosten, die Du letztendlich ebenfalls zu tragen hast. Soweit der Gläubiger also tatsächlich einen Anspruch gegen Dich hat, dann setze Dich mit ihm in Verbindung, um eine evtl. Ratenzahlung o. ä. zu vereinbaren.
Sollte die Forderung allerdings überhaupt nicht bestehen, dann auf dem Vordruck einfach das entsprechende Feld ankreuzen (Widerspruch gegen die Forderung insgesamt/ Widerspruch gegen Teile der Forderung). Das ganze unterschreiben und zurück an das Amtsgericht.
die frage ist, wer die mahnung sendet. manche kann man nämlich getrost vergessen (wenn es sich um internet abzocke) handelt. manche aber sollte man ernst nehmen.
als erstes würde ich mich mit dieser firma in verbindung setzen, um zu klären, was und wieso sie mich anmahnen. wenn man danach nicht weiter weiß sollte man zu einer verbraucherzentrale gehen und diesen fall diskutieren…
Unbedingt innnerhalb der Frist unterschrieben zurück senden. Ansonsten bekommt der Gläubiger sofort einen vollstreckbaren Titel und kann die Summe sofort von einem Gerichtsvollzieher einziehen lassen.
Du musst nur ankreuzen, dass der Mahnbescheid nicht Rechtens ist und dann das Schriftstück an das angegebene Amtsgericht zurück senden.
Natürlich die Unterschrift nicht vergessen.
Eine ehrliche Antwort.
Du hast leider nicht geschrieben worum es sich handelt. Manche Mahnbescheide bestehen zu recht, andere wiederum nicht.
Wenn du es möchtest kannst du dich gerne bei mir melden. In meinen Bekanntenkreis habe ich oft helfen können.
Dieses ist ein ernst gemeintes Angebot.
An die Vertraucherzentrale wenden. Die helfen gern weiter.
Oder gleich beim Amtsgericht vorbeischauen und Erklärung abgeben.
du machst das kreut bei:
widerspruch insgesamt
dann noch persönl.daten das wars
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