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Wer kann mir helfen zum Thema Minijob?

19 Oktober 2010 3 Comments

Meine Freundin kann einen Minijob (400 Euro) in einem ital. Ristorante bekommen.
Wie ich gelesen habe, muß der Arbeitgeber jeden Monat für den Arbeitnehmer 15% Rentenversicherung und 13% Krankenversicherung bezahlen. Bei einem Monatslohn von 400,00 Euro sind das im Jahr 12 x (60,00 Euro + 52,00 Euro) = 1344,00 Euro und dafür gibt es nichts, denn durch die Zahlungen werden keine Ansprüche begründet. Viel Geld für eine wertlose „Versicherung“. Trotz der Beiträge zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung ist man also nicht krankenversichert und nicht rentenversichert!
Was kann man tun, damit sie trotzdem eine Krankenversicherungskarte bekommt? Kann ich sie bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse anmelden?
Wenn ja, wie funktioniert das?

3 Comments »

  • Johnny Bravo said:

    Du solltest mit ihrem Chef sprechen, dass er sie eine Stunde im Monat länger arbeiten lässt. Dann käme sie über 400 € pro Monat und wäre in allen Bereichen versichert. Gut, sie hätte dann zwar rund 40 € Abzüge pro Monat aber das sollte es doch Wert sein, oder!?
    Ihr Chef spart dadurch sogar noch Geld, da die Abzüge geringer sind als beim Minijob! Und Minijobber haben die gleichen Rechte wie die Anderen auch. Also Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen etc.! Auch wenn das in der Praxis anders gehandhabt wird.
    Bei der Rentenversicherung kann man übrigend Ansprüche erwirken auch als Minijobber! Man muss dann auf die sogenannte Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Deiner Freundin würde dann die Differenz vom Arbeitgeberbeitrag (15%) zum allgemeinen RV-Satz (19,9%) also 4,9% abgezogen vom Lohn. Dafür ist sie aber komplett rentenversichert und hat Ansprüche. Ist sehr wichtig und sehr zu empfehlen.
    Info gibt’s unter http://www.minijb-zentrale.de
    Natürlich kannst Du Deine Freundin freiwillig bei einer Krankenkasse versichern. Nur kostet das so ungefähr 130 € pro Monat. Sprecht mit dem Chef dass er sie für über 400 € beschäftigt, dann bist Du all Deine Sorgen los.

  • piekelie said:

    Jeder deutsche Staatsbürger hat ein Anrecht auf Krankenversicherung, deshalb heißt diese ja auch gesetzliche Versicherung. Ist deine Freundin HartzIV Empfängerin? Oder wer bestreitet ihren überwiegenden Unterhalt? Wie alt ist sie? Das wäre wichtig zu wissen.

  • bylle13 said:

    Ein Minijob ist immer ein ‚Nebenjob‘, d.h. es muss noch einen andern Job bzw. ‚Einnahmequelle‘ geben.
    Das kann Hartz VI sein, dann ist man über das Arbeitsamt versichert.
    Bis zu einem Alter von 25 Jahren kann es auch das Einkommen der Eltern sein, bei denen man dann mitversichert wird.
    Oder es ist der Ehemann, bei dem man mitversichert sein kann –
    oder man ist als Student krankenversichert.
    Also dass einer gar nicht versichert ist, darf eigentlich nicht vorkommen.
    Zumindest müsste deine Freundin sich arbeitslos melden, wenn sie keinen anderen Job hat und die anderen Fälle auch nicht in Frage kommen.

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