Wer kann mir helfen zum Thema Umschulung durch Rentenversicherung bzw.Wiederspruch des Ablehnugsbescheides ?
Ich war zur Reha wurde als arbeitsfähig entlassen.Da ich in dem Bereich wo ich zuletzt tätig war nicht mehr arbeiten konnte,auf Grund von Einschränkungen durch den Rehaarzt bescheinigt und arbeitslos wurde,stellte ich einen Antrag auf Umschulung zunächst beim Arbeitsamt,das verwies mich auf den Rentenversicherungsträger.Da dort der Antrag zunächst abgelehnt wurde ,habe ich Wiederspruch eingelegt.Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben wies weitergehen kann?
Nicht alles was Reha-Ärzte so bescheinigen muß man 1:1 seinem AG unter die Nase reiben – Besser wäre es Motivation zu zeigen und in einer anderen Abteilung Arbeiten zu verrichten, die nicht so anstrengend gewesen wären – Der Kostenträger – Rentenversicherung – hat das wohl genau so gesehen – deshalb Ablehnung –
Ansonsten mußt Du den Widerspruch natürlich umfassend begründen und in sich stimmig darlegen, weshalb es einer Umschulung bedarf – Die Rentenversicherung muß dann innewrhalb 3 Monaten
abschließend bescheiden – Gegen einen negativen Wuderspruchsbescheid ist dann Klage möglich –
Dazu braucht es mehr Einzelheiten. Dein Klagelied reicht da nicht .
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