Wer kann mir weiterhelfen??
Mein Vater hat für meinen Bruder und seiner Frau eine Bürgschaft von 100 000 Euro unterschrieben vor ungefähr 6 Jahren.Nun trennen sich aber die Zwei!! Mein Vater besitzt das Anwesen.Wie läuft das dann mit den Schulden?? Sie haben Gütergemeinschaft.(Bruder und seine Frau).Trägt dann jeder die hälfte?? Oder hat dann mein Vater die ganzen Schulden am Hals wil er gebürgt hat??
Ihr seht schon-Fragen über Fragen–Mein Vater ist fix und fertig.Ich würde ihm so gerne helfen wollen.Was kann ich tun?? Sovile Geld hab ich nicht!1
Muß er seine Heimat verkaufen??Er kann es nicht zurück zahlen-er hat Rente und das nicht viel.
Bitte um Hilfe!!
also grundsätzlich ist es so das beide die schulden abtragen müssen. sollte nur einer zahlungfähig sein, wird bei dem jenigen so lange geld geholt wie es geht. behauptet einer nicht zahlen zu können bleibt nur der weg der zivilklage–dein vater kann sich pfänbar an dem besitz befriedigen.ist dein vater im grundbuch? wenn es deinem vater gehört, azf wen genau laufen die kredite?
bitte antworten dann kann ich dir genauer schreiben andernfalls ist es wie oben wenn ich davon ausgehe das die –eheleute — kreditnehmer sind
wie thomas g schreibt, erst dein bruder, dann die exfrau zum schluß der vater–der bruder kann zahlen , egal ob die exfrau kann sie holen solange geld bei ihm wie es geht. dein bruder müßte dann auch zivilrechtlich bei seiner ex einfordern, dein vater sowohl notfalls bei deinem bruder und der exschwiegertochter. solange dein bruder zahlen kann ist alles ok notfalls über pfändung geht schnell sowas wenn man weis wie es geht. so wie ich melde dich notfalls über mail bei mir
hier ich hab dir mal was kopiert
Der Zivilprozess dient der Durchsetzung materieller Rechte und Ansprüche des Klägers oder der Feststellung bestimmter Rechtsverhältnisse. Der Zivilprozeß im römischen Recht diente demgegenüber nicht der Durchsetzung materieller Rechte, sondern schuf sie erst (siehe Formelles Recht). Diese Entwicklung kam bis in das 19. Jahrhundert – und als Begriff bis in das 20. Jahrhundert – in der Actio als einem sowohl materiellrechtliche wie prozessuale Voraussetzungen umfassenden Rechtsinstitut zum Ausdruck. Man fragte lange: welche Actio habe ich – nicht: welchen Anspruch habe ich.
Der Zivilprozess ist in Deutschland das in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelte gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilrecht, also Privatrecht und Handelsrecht). Er findet vor den Zivilgerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) statt, die zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören.
Erst geht die Bank an deinen Bruder und seiner Ex, ist da nichts zu holen werden sie bei deinen Vater antretten. Tut mir Leid, aber es ist so.
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