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Wer muss füreinen Hund aufkommen.Bei wem er lebt oder wer ihn vor 14 Jahren kaufte?

15 Oktober 2010 17 Comments

Hallo Miteinander, vor 14 Jahren habe ich unserem gemeinsamen Sohn (Damals 6 Jahre) (Mit Mutter nicht verheirat) einen Münsterländer geschenkt. Ich zahle Steuer und Haftpflicht. Der Hund lebt und lebte überwiegend bei der Mutter. Sie verlangt vom mir 70% der Arztkosten. Sie hatte die Freude.Wenn er dann mal bei war,hat sie ihn sich geholt , um am Wochenende Wanderungen mit ihm zu machen.
Meine Frage: Ist es mein Hund und ich muss für ihn aufkommen oder greift ein Gewohnheitsrecht?
Ich hoffe, Ihr könnt mich verstehen. Ich bin Rentner und komme so gerade aus.
Ich freue mich, wenn Ihr mir antwortet. Danke!

17 Comments »

  • Metusale said:

    Teil Deiner Ex und Deinem Sohn mit, daß Du in Zukunft nicht mehr für den Hund zahlen wirst. Du hast ihn verschenkt und er lebt auch nicht bei Dir. Also, keine langen Worte. Das Konto bleibt geschlossen.

  • Mundo said:

    Der Halter des Hundes hat für das Wohl des Tieres zu sorgen und muß folge dessen auch die Kosten tragen!

  • Carina R said:

    Ich versteh schon mal nicht,das Du die Haftpflicht und Steuern für den Hund bezahlst,wovon Du nichts hast.Denn dann würde ich sagen,geht die Rechnung 50/50 auf.Deine Frau muß die Tierarztkosten übernehmen und du die Versicherung und die Steuern weiterhin.Aber sieh zu,das Du zumindest die Steuern für den Hund auf deine Frau übertragen lässt,da sie ja im Besitz des Hundes ist.

  • unsquick said:

    ganz objektiv betrachtet muss ich sagen, dass für den hauptteil sicher derjenige aufkommen sollte, bei dem der hund auch hauptsächlich lebt.
    weil bei der trennung zwischen dir ind deiner ex ist ja augenscheinlich beschlossen worden, dass der hund bei der ex bleibt.
    aber wer rechte hat (und du hast den hund auch mal bei dir?), der hat auch pflichten und so kann sie bei größeren ausgaben aber durchaus an dich herantreten, verpflichtung besteht meiner ansicht nach aber keine…
    und subjektiv gesehen:
    der hund ist ja auch ein familienmitglied, oder? also wär (und ist) mir persönlich ein gesundes und nicht leidendes familienmitglied lieber als ein paar euro mehr in der tasche.

  • N!n@ said:

    der jenige bei dem der H-und lebt muss auch für ihn auf kommen, ist aber nett wenn du die versicherung und die steuern zahlst.

  • Sabine R said:

    Der Hund ist auf einem Namen angemeldet und der trägt die komplette Verantwortung,mit allem drum und dran!

  • özlem said:

    Als Familie (wenn auch getrennt) solltet ihr versuchen einen gemeinsamen Weg zu finden.
    Sprich mit deinem Sohn (er wird ja wohl mittlerweile ein eigenes Einkommen haben), dass er dir finanziell schwer ist, weiter für den Hund aufzukommen.
    Auch wenn man alle Kosten sauber durch drei teilen würde, würde es sicher leichter gehen.
    Rein gesetzlich betrachtet hat derjenige für den Hund aufzukommen, bei dem das Tier hauptsächlich ist. Also die meiste Zeit.

  • evakrlls said:

    Eine wahrlich undankbare Angelegenheit. Wenn der Hund richtig krank wird, kommt auf dich was zu. Eine Freundin hat für ihren Hund in den letzten 8 Jahren 65ooo Euro hingelegt. Berate dich mit einem Anwalt

  • Assimilator from Outerspace said:

    Da ein Tier nach Gesetz ja nur eine Sache ist würde ich rein logisch gesehen sagen das „es“ nach der Schenkung in den „Besitz“ Deiner Ex bzw Deines Sohnes übergegangen ist. Solange Du das Geschenk also nicht zurück verlangst, soweit nach dieser Zeit überhaupt noch möglich, solltest du keine Spätkosten zu erwarten haben. Wäre ja auch irrsinnig.
    Grüße

  • wuschel said:

    Dein Sohn ist heute 20 Jahre alt und hat vielleicht auch ein Einkommen. Ich denke der Hund lebt bei Deinem Sohn und deren Mutter. Du bezahlst ja schon jedes Jahr die anderen anfallenden Kosten, ob sie da nicht die Kosten für TA alleine bestreiten können, kann ich leider nicht beurteilen.
    Setzt Euch mal zusammen und besprecht die Situation, sage Ihnen, dass Du nicht so viel Geld zur Verfügung hast. Oder einen Dir erträglichen Betrag dazu bezahlen willst.

  • wildcata said:

    Wenn du Steuern (und Haftpflicht) bezahlst, bist du der Eigentümer des Hundes! Somit im eigentlichen Sinne für diesen verantwortlich.
    Nur wie es zwischen dir und deiner Frau gehändelt wird, ist mehr als bedenklich.
    An deiner Stelle würde ich dem Ordnungsamt mitteilen, dass du nicht Besitzer des Hundes bist, sondern dein Sohn, da du ihm diesen geschenkt hattest. Er jetzt volljährig ist und für sein Eigentum auch aufkommen kann. Gleiches würde ich dann auch bei der Versicherung tun. Teile ihr mit, dass du nicht Eigentümer des Hundes bist und somit das Risiko bei dir weggefallen ist. Damit hebst du den Versicherungsvertrag auf. Denn wenn dir der Hund nicht gehört, weshalb sollst du für diesen eine Haftpflicht abschließen und Steuern bezahlen?
    Für anwaltlichen Rat geh auf die Seite ‚deutsche-anwaltshotline.de‘, dort findest du bestimmt Rat.

  • Schmuseb said:

    Das ist ein bißchen viel verlangt die 70%.Da er zur Familie gehört,solltest Du freiwillig einen Teil dazusteuern.Die Anschaffung erfolgte von Dir und daher finde ich,kann man sich auch beteiligen,nur,ob man es muß,kann ich nicht sagen.Normalerweise,müßte Dein Sohn auch einen Teil zahlen,da er sicher schon arbeitet und Geld verdient.Wenn man es durch drei teilt,ist es doch machbar,die Kosten zu bezahlen.

  • angel85w said:

    wenn er bei deiner Frau lebt muss sie auch dafür aufkommen, es ist ja eigentlich nicht dein Hund und auch nicht deine Schuld das er zum Doc musste

  • John D said:

    Du hast den Hund verschenkt; damit war er zunächst im Besitz eines Minderjährigen; zu dieser Zeit hatten die Erziehungsberechtigen bzw. der/diejenige mit Sorgerecht für den Hund aufzukommen.
    Inzwischen ist er mind. 20 – also selbst volljährig – und hat selbst für den Hund aufzukommen. Wenn ihr ihn beide trotzdem unterstützen wollt, geht das nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des jeweils einzelnen.

  • kiramax0 said:

    normalerweise bei dem er lebt aber da er wohl über dich läuft musst du auf kommen aber ihr könnt euch doch auch sicher einigen das muss doch kein streit thema sein man kann doch hälfte hälfte machen,aber wenn sie mit ihm beim tierarzt war dann muss sie doch sofort zahlen….
    sprecht euch darüber mal aus

  • pitbabba said:

    Ihr werdet doch einen Weg finden, gemeinsam für den
    Hund aufzukommen, er gehört doch Eurem gemeinsamen
    Sohn. Das ist eine Frage von Anstand und Moral.

  • Andrea G said:

    Ganz klar nur die Hälfte.

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