Entwöhnungsbehandlungen für ambulante oder stationäre Therapien
zählen zur Med. Rehabilitation , und werden von Krankenkassen und
Rentenversicherungsanstalten übernommen .
Die Krankenkasse ist zuständig für die Entzugsbehandlung im Krankenhaus (Akutbehandlung bei toxisch bedingten Zuständen wie Koma , Dilir und psychiatrischen Komplikationen .)
Die Rentenversicherungsanstalt ist Kostenträger bei Rehabilitationsbehandlungen in REHA-Einrichtungen .
Werden die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
der Rentenversicherung vom Versicherten nicht erfüllt , so übernimmt
die Krankenkasse die Kosten für die Entwöhnungsbehandlung .
Die Grundlagen zur gesetzlichen Regelung für die Leistungen
zur medizinischen Rehabilitation regelt das Bundessozialgesetzbuch
V und SGB IX .
Die Krankenkassen erbringen nach §11 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit §§ 40 und 41 SGB V Leistungen zur Rehabilitation ,
wenn die kurativen Massnahmen der ambulanten Krankenbehandlung nicht ausreichen .
# 19 Oktober 2010 at 08:24
rubikum said:
der Rententräger …
nur in Ausnahmefällen die Krankenkasse
# 19 Oktober 2010 at 09:50
Alwin E said:
Ähm, meine Ausbildung zum Sozialarbeiter ist nun schon etwas länger her, aber soweit ich weiß, übernimmt das bei einer akuten Entziehung die Krankenkasse, und erst wenn es länger dauert der Rententräger.
Korrigiert mich, falls ich falsch liege; mit dem neuen SGB bin ich nicht so vertraut.
—
edit:
Ulli hat Recht. Danke für die Auffrischung meiner Kenntnisse.
# 19 Oktober 2010 at 15:27
Ulli said:
Stationäre Entgiftung? – Krankenkasse
Langzeittherapie – Rententräger (LVA, BfA)
Entziehungskur ist so ein schwammiger Begriff, weil er Entzug und Kur enthält.
# 19 Oktober 2010 at 20:26
JayBee_X said:
@Alwin E
Die Krankenkasse übernimmt lediglich die Kosten für eine „sofortige stationäre Entgiftung (max. 9 Tage Krankenhausaufenthalt)“. Die Kosten für eine „mehrmonatige Langzeittherapie (Entziehungskur)“ trägt der Rentenversicherungsträger. Das Beantragungsverfahren für die Langzeittherapie wird aber sehr oft vom Krankenhaus und der Krankenkasse während der Entgiftung eingeleitet!
# 20 Oktober 2010 at 01:56
schnufff said:
Ullis und Arminius`s Antworten sind korrekt.
# 20 Oktober 2010 at 05:02
Mutter Schagalla said:
Der Kostenträger. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Krankenkasse oder auch die Rentenversicherungskassen. Mal sehen, wer auf den Antrag antwortet.
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Entwöhnungsbehandlungen für ambulante oder stationäre Therapien
zählen zur Med. Rehabilitation , und werden von Krankenkassen und
Rentenversicherungsanstalten übernommen .
Die Krankenkasse ist zuständig für die Entzugsbehandlung im Krankenhaus (Akutbehandlung bei toxisch bedingten Zuständen wie Koma , Dilir und psychiatrischen Komplikationen .)
Die Rentenversicherungsanstalt ist Kostenträger bei Rehabilitationsbehandlungen in REHA-Einrichtungen .
Werden die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
der Rentenversicherung vom Versicherten nicht erfüllt , so übernimmt
die Krankenkasse die Kosten für die Entwöhnungsbehandlung .
Die Grundlagen zur gesetzlichen Regelung für die Leistungen
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V und SGB IX .
Die Krankenkassen erbringen nach §11 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit §§ 40 und 41 SGB V Leistungen zur Rehabilitation ,
wenn die kurativen Massnahmen der ambulanten Krankenbehandlung nicht ausreichen .
der Rententräger …
nur in Ausnahmefällen die Krankenkasse
Ähm, meine Ausbildung zum Sozialarbeiter ist nun schon etwas länger her, aber soweit ich weiß, übernimmt das bei einer akuten Entziehung die Krankenkasse, und erst wenn es länger dauert der Rententräger.
Korrigiert mich, falls ich falsch liege; mit dem neuen SGB bin ich nicht so vertraut.
—
edit:
Ulli hat Recht. Danke für die Auffrischung meiner Kenntnisse.
Stationäre Entgiftung? – Krankenkasse
Langzeittherapie – Rententräger (LVA, BfA)
Entziehungskur ist so ein schwammiger Begriff, weil er Entzug und Kur enthält.
@Alwin E
Die Krankenkasse übernimmt lediglich die Kosten für eine „sofortige stationäre Entgiftung (max. 9 Tage Krankenhausaufenthalt)“. Die Kosten für eine „mehrmonatige Langzeittherapie (Entziehungskur)“ trägt der Rentenversicherungsträger. Das Beantragungsverfahren für die Langzeittherapie wird aber sehr oft vom Krankenhaus und der Krankenkasse während der Entgiftung eingeleitet!
Ullis und Arminius`s Antworten sind korrekt.
Der Kostenträger. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Krankenkasse oder auch die Rentenversicherungskassen. Mal sehen, wer auf den Antrag antwortet.
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