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Wer übernimmt die Kosten für eine Entziehungskur?

19 Oktober 2010 7 Comments

bei Alkoholabhängigkeit? Die krankenkasse oder der Rententräger?

7 Comments »

  • Norbert A said:

    Entwöhnungsbehandlungen für ambulante oder stationäre Therapien
    zählen zur Med. Rehabilitation , und werden von Krankenkassen und
    Rentenversicherungsanstalten übernommen .
    Die Krankenkasse ist zuständig für die Entzugsbehandlung im Krankenhaus (Akutbehandlung bei toxisch bedingten Zuständen wie Koma , Dilir und psychiatrischen Komplikationen .)
    Die Rentenversicherungsanstalt ist Kostenträger bei Rehabilitationsbehandlungen in REHA-Einrichtungen .
    Werden die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
    der Rentenversicherung vom Versicherten nicht erfüllt , so übernimmt
    die Krankenkasse die Kosten für die Entwöhnungsbehandlung .
    Die Grundlagen zur gesetzlichen Regelung für die Leistungen
    zur medizinischen Rehabilitation regelt das Bundessozialgesetzbuch
    V und SGB IX .
    Die Krankenkassen erbringen nach §11 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit §§ 40 und 41 SGB V Leistungen zur Rehabilitation ,
    wenn die kurativen Massnahmen der ambulanten Krankenbehandlung nicht ausreichen .

  • rubikum said:

    der Rententräger …
    nur in Ausnahmefällen die Krankenkasse

  • Alwin E said:

    Ähm, meine Ausbildung zum Sozialarbeiter ist nun schon etwas länger her, aber soweit ich weiß, übernimmt das bei einer akuten Entziehung die Krankenkasse, und erst wenn es länger dauert der Rententräger.
    Korrigiert mich, falls ich falsch liege; mit dem neuen SGB bin ich nicht so vertraut.

    edit:
    Ulli hat Recht. Danke für die Auffrischung meiner Kenntnisse.

  • Ulli said:

    Stationäre Entgiftung? – Krankenkasse
    Langzeittherapie – Rententräger (LVA, BfA)
    Entziehungskur ist so ein schwammiger Begriff, weil er Entzug und Kur enthält.

  • JayBee_X said:

    @Alwin E
    Die Krankenkasse übernimmt lediglich die Kosten für eine „sofortige stationäre Entgiftung (max. 9 Tage Krankenhausaufenthalt)“. Die Kosten für eine „mehrmonatige Langzeittherapie (Entziehungskur)“ trägt der Rentenversicherungsträger. Das Beantragungsverfahren für die Langzeittherapie wird aber sehr oft vom Krankenhaus und der Krankenkasse während der Entgiftung eingeleitet!

  • schnufff said:

    Ullis und Arminius`s Antworten sind korrekt.

  • Mutter Schagalla said:

    Der Kostenträger. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Krankenkasse oder auch die Rentenversicherungskassen. Mal sehen, wer auf den Antrag antwortet.

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