Wer weiss ehrlichen Rat, im Jahre 2008 bekam ich Wundrose am Bein und mußte ins Krankenhaus?
dann haben Krankenhaus Ärzte mir mit Peniscellin versorgt, und ich bekam Eis in Plastik Sack auf s Bein gelegt doch der Plastic Sack hatte ein Loch und Eis floss aufs Bein und verbrannte meine ganzes Bein so das 7 bis 10 cm große Brandblasen entstanden, ich habe davon 1000 Bilder gemacht und habe es nicht zur Anzeige gebracht, aber ich mußte mehere Monate krank geschrieben werden und öfters wieder im Krankenhaus total unverschuldet durch mich !
Jetzt wirft mir die Krankenkasse vor das ich in den letzten 3 Jahren schon fast 18 Monate krank war, und das mein jetziger Kurantrag bald in ein Rentenantrag um gedeutet werden muß !
Meine Frage sollte ich mit meinen Bildern vom verbrannten Bein durch Eis mich an meine Krankenkasse wenden damit sie die Zeit raus nehmen, oder sollte ich lieber einen Anwalt nehmen ???
Ganz klar ein Behandlungsfehler bzw. ein Unfall, für den die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses aufkommen muss. Mein Rat an dich ist, erzähl deiner Krankenkasse die Geschichte und lass dir einen Bogen (Prüfung eines Behandlungsfehlers) zusenden. Dort kannst du deine Angaben machen und schildern was passiert ist. Alle ärztlichen Unterlagen und Gutachten dazu sind beizufügen. Die Krankenkasse hat ja über deine Erkrankung aufgrund des bestehenden Krankengeldfalles ohnehin schon diverse Gutachten und Behandlungsberichte vorliegen. So kann die Krankenkasse ggf. die angefallenen Kosten der Behandlung, das gezahlte Krankengeld usw. abrechenen. Dein Arbeitgeber würde seine Auslagen (Entgeltfortzahlung) zurückerhalten und du noch eine Entschädigung für dein Leiden. Diese Verfahren sind jedoch sehr langwierig und können sich über Jahre hinziehen, bis es zu einem Urteil kommt. Wichtig sind Beweise.
Was jedoch keines Falls geht: Die Zeit des Krankengeldbezuges auf null setzen! Du hast 78 Wochen Krankengeldanspuch gehabt und deinen Anspruch ausgeschöpft. Warum und weshalb dies der Fall ist, ist dem Gesetzgeber egal. Auch wenn es dir als Wilkür deiner Krankenkasse vorkommt, leider ist es keine. In diesem Bereich sich die gesetzlichen Regelungen im SGB sehr genau. Wichtig für dich sind die §§ 44 Abs.1 SGB V (Voraussetzung Krankengeldanspuch); 46 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB V (Entstehen des Anspuchs); 48 SGB V (Duer des Krankengeldbezuges) 50 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes); 51 Abs. 1 Satz 1 + Abs. 3 SGB V (Wegfall des Krankengeldes)
Lese dir die mal durch und du kannst verstehen, wie klar die Sachlage für die Krankenversicherung ist. Tut mir leid. Aber eine Klage gegen die Klinik ist aus meiner Sicht Erfogversprechend. Einen Anwalt brauchst du vorerst noch nicht.
LG Markus
… ja sicher!!!!!!!!! Auch dann wenn es dir auch Unannehmlichkeiten bedeuten kann, weil du ein sehr wichtige Tatsache verschwiegen hast! Wenn d Krankenhaus an dein lange Krankheit Zahlungen und Krankenhauskosten wäre nicht von ihnen zu bezahlen gewesen, sondern von d Krankenhaus. Muss du also d Bilder zeigen und einfach sagen wie es war… das du es so gewesen das du gedacht hast das jeder mal Fehler machen kann… auch Ärzte… und Schwestern,…deshalb hast nichts gemacht… auch wenn dir auch körperlich weh tat…. hast hingenommen….
Krankenkassen haben Gutachter……….
Kennste das Sprichwort: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!“
Ich persönlich denke, es ist zu spät. Gehe zur Reha, dort hast du Fachleute, die sich um alles professionell kümmern.
Würde dir einen Anwalt empfehlen,der auf Medizin spezialisiert ist.Adressen gibt es bei der Anwaltskammer.
Kommt alles ein bißchen spät, wer soll das jetzt noch ernst nehmen?
ich würde das mit einem anwalt klären . es ist ja nicht deine schuld
Leave your response!
You must be logged in to post a comment.
Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
Mail an den Rentner Power
EMPFEHLUNGEN
SOS Freiwilligenarbeit