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Werde wahrscheinlich unterhaltspflichtig, gegenüber meiner Mutter die ins Altenheim muß.?

24 Oktober 2010 8 Comments

Da ihre Rente nicht ausreicht, werde ich wohl zur Finanzierung vom Sozialamt hinzugezogen? Wie sehen die Freibeträge aus, wird nur das Gehalt geprüft oder auch das Vermögen das angespart wurde? Wird auch der Ehepartner mit angerechnet?

8 Comments »

  • ? said:

    Ich glaube kaum, dass du hier wirklich kompetente Auskunft auf deine Frage bekommen wirst.
    Meine Empfehlung: Stelle deine Frage bei http://www.frag-einen-anwalt.de, dort bekommst du für wenig Geld eine kompetente, rechtssichere Auskunft. Denn deine Frage wird in der Regel von einem Fachanwalt beantwortet

  • lotta77 said:

    das sozialamt prüft deine einnahmen , setzt aber deine ausgaben dem gegenüber.
    freibeträge, vermögen etc. werden bis zu einer bestimmten grenze mit angerechnet.
    es gab mal ne diskussion darüber, ob ehepartner mit anzurechnen sind und ich sage mal zu ja bin mir da aber nicht 100% sicher.
    lass dich doch ausführlich beim sozialamt beraten.

  • Stefan S said:

    So schnell nicht!
    Angespartes dient Deiner Lebenssicherung.
    Dein Lebenspartner wird nicht dafür belangt. Wie auch? Ist ja nicht seine Mutter.
    Und die Freigrenzen sind sehr hoch. Genauen Betrag weiß ich nicht. Habe mal etwas von 1200 € gehört. Aber da kannst Du woanders noch mal genau nachfragen.

  • tirreg said:

    Wenn das passiert bist nur du Unterhalspflichtig,die Freibeträge sind in der Regel so groß ,das die meisten nicht zahlen müssen und die ,die zahlen müssen,können es sich wirklich auch leisten!Haben Häuser und Grundstücke oder Mieteinnahmen usw.

  • Dame Edna said:

    Da sieht mans mal wieder genau und deutlich: Eine Mutter kriegt spielend 5 Kinder durch _ aber 5 Kinder nicht 1 Mutter! Pfui!

  • postilli said:

    Dazu hat kürzlich das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil gefällt. Laß Dich nicht in’s Boxhorn jagen vom Soz.-Amt sondern informiere Dich zu Deiner konkreten Siuation z.B. bei der nächsten Verbraucherzentrale.

  • Clever&S said:

    Es wird genauso geprüft als wenn es andersrum wäre.Und ich finde das das auch gut so ist.Ich würde was meine Eltern betrifft nicht versuchen zu „betrügen“.

  • pillepal said:

    ja, meine mutter war auch im altenheim und wir sind 2 geschwister, weiblich, wir mußten alles offenlegen, und der ehemann sollte dies auch tun, ist aber freiwilig, der ehemann, muß man nicht. sie schreiben dann, es kann sich nachteilig auswirken, habs trotzdem nicht gemacht. kommt natürlich drauf n, wenn der ehemann ganz wenig verdient oder ähnliches, würde ich das natürlich angeben. gruß pillepalle

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