Wertneutralität des Rentenrechts. Strafrente in Deutschland? [Gebundene Ausgabe]
Als 1911 mit der Reichsversicherungsordnung und dem Versicherungsgesetz fr Angestellte die Sozialversicherung in Deutschland eingefhrt wurde, sollte jede Diskriminierung der Versicherten ausgeschlossen werden – die Rente war WERTNEUTRAL an die Anspruchsberechtigten zu zahlen. Das nderten erst die Nazis: „Wen die Volksgemeinschaft nicht umschlieát, dem knnen auch keine sozialpolitischen Hilfen angeboten werden.“, so Theodor Bhler einer der Kommentatoren der damaligen Sozialpolitik. Die Bundesrepublik setzte diese Tradition in gewissem Sinne fort als es um die Entschdigung fr die Naziopfer ging, das war in den fnfziger und sechziger Jahren. Als mit dem Einigungsvertrag von 1990 die Rentenversicherung der DDR-Brger in die der Bundesrepublik berfhrt wurde, sollte auch hier die Wertneutralitt der Rente fr jeden ehemaligen DDR-Brger gelten. Denn schon 1956 beschied der Bundestag, „dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands niemand wegen seiner politischen Gesinnung oder nur , weil er in Behrden oder politischen Organisationen in einem Teil Deutschlands ttig gewesen ist, verfolgt wird“. Dem war nicht so. Parallel mit der politischen Strafverfolgung ehemaliger DDR-Brger wurde massiv in das Rentenrecht eingegriffen. Viele tausend Verfahren mussten bis zum BVerfG gefhrt werden, die letzte Entscheidung fiel im Juni 2004. Und noch immer ist die Rentengerechtigkeit nicht hergestellt. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Art 3 des Grundgesetzes). Wann wird dieser Anspruch endlich erfllt sein? Der Kampf geht weiter.
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