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Wichtige (!!!) Frage zu Arbeitsunfähigkeit?

17 Oktober 2010 3 Comments

Hallo ich hätte da mal ne Frage!
Mein Vater (50) hat 25 Jahre als Busfahrer gearbeitet. Vor ein paar Tagen stand also die jährliche Routineuntesuchung an. Als er sich jedoch vom Arzt hat untersuchen lassen, fand dieser einen Fehler an seinem Herz. Ihm wurde wegen diesem Herzfehler die Fahrerlaubnis entzogen und er hat von heute auf morgen seine Arbeitsstelle verloren. Da er nun keinen Führerschein mehr hat kann er seinen Beruf nicht mehr ausführen.
Wie sieht es denn rechtlich aus? Worauf hat er denn Anspruch? Habe einen bekannten der aufgrund gesundheitlicher Beschwerden seinen Beruf nicht mehr ausführen konnte und dann einen Arbeitsunfähigenschein bekam. Er musste dann nicht mehr arbeiten und hat sowas wie „Rente“ bekommen. Hat mein Vater auch ein Recht auf sowas?
Danke im Vorraus!

3 Comments »

  • Adolar said:

    Er kann Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Aber: Dafür muss er mindestens 50% Erwerbsunfähigkeit nachweisen. Die Grenzen dafür sind knallhart. Erstens sind die Versorgungsämter Titelfetischisten, für jede Beschwerde wollen die den Befund sehen. Dann wird man eingestuft, dazu gibts für die Ämter die Broschüre „Behinderung und Ausweis“, wo genau drinsteht für welche Beschwerden man wieviel % bekommt. Man muss nicht mehr in der Lage sein länger als 3 Stunden zu arbeiten. Als was, ob man da sich bewerben kann und eingestellt wird oder nicht oder zu alt sein soll, hat mit dieser Beurteilung nichts zu tun. Das steht unten dann in einer Klausel. GDB IX: “ Der GDB ist unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf festzustellen“.
    Mit 50 noch einen Job zu bekommen ist illusorisch > es geht auf ALG I > dann ALG II.
    Die evtl. mögliche EU-Rente bedingt mind. 50% Erwerbsunfähigkeit. Das wird eine Odyssee mit Ärzten. Der Herzfehler reicht da nicht > das Versorgungsamt schickt den arbeiten > und die interessiert nicht ob der noch Arbeit bekommt! Die Rente wird nicht bewilligt, fertig > H4.
    Verdammt viel Glück mit dem Dad! Ich mach grad sowas durch, nur um Vorruhestand zu kriegen.

  • Tom said:

    so wie du das schilderst kann er seinen Beruf nicht mehr ausüben, bedeutet er hat was anderes zu machen (wird ggf auch gefördert), aber mit Rente hat das mal nix zu tun, es sei denn er wäre diesbezüglich privat versichert. Zwischen seinen Job nicht mehr machen zu können und generell nicht mehr arbeiten zu können liegen Welten.
    Das Beispiel was du da schilderst wo da jemand Rente bekommt passt eigentlich nicht. Das was du beschreibst ist auch da Berufsunfähigkeit und nicht Arbeitsunfähigkeit auf jedliche Jobs gesehen. Wirkliche Rente gibt es so nur bei Arbeitsunfähigkeit.
    Dein Vater kann hingehen und aus gesundheitlichen Gründen die Rente beantragen und das wird dann geprüft (Zig Gutachten in wie fern man noch arbeiten kann oder eben nicht). So aber bleibt erstmal die ARGE um weiterhin Bezüge zu haben.

  • cuncilin said:

    Er hat Anspruch auf Berufsunfähigkeit Rente und es musste geprüft werden,ob er irgendwelche Versicherung Ansprüche bzw.Betriebsrente geltend machen kann.
    LG.

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