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Widerspruch zurück gewiesen -geht das überhaupt -ist das Rechtens ?

19 Oktober 2010 8 Comments

Ich habe einen Widerspruch gegen eine Mieterhöhung geschrieben -alle Anderen bei uns im Haus auch -nun wurde unser widerspruch zurück gewiesen mit dem Vermerk , das wir bis zum 20.11. zustimmen müssen -da Sie es sonst einen anwalt übergeben .? Ist das Zulässig . Die Mieterhöhung begründet man damit , das Vergleichswohnungen teurer sind , als unsere ?Nur die Vergleichswohnungen sind Wohnungen , welche neu bezogen wurden und wo man denen gleich die Miete erhöht hat . Ich muss dazu sagen , es handelt sich um Sozial Wohnungen -für sozial Schwache Leute -Hauptsächlich wohnen Rentner in diesen Blöcken , Die wurden seid Jahren nicht renoviert . Türen noch von vor 30 Jahren drin !
Was meint Ihr ? Was würdet Ihr tun ?

8 Comments »

  • sukram19 said:

    ich würde kämpfen!
    Die wollen euch doch nur einschüchtern.
    Wenn du eine Mietrechtsschutzversicherung hast, dann informere dich dort am besten sofort – wegen der Fristsetzung bis zum 20.11.
    Wenn du keine hast, wende dich an den Mieterbund in deiner Nähe – die stehen dir mit Rat zur Seite.
    Ich bin zwar Laie, aber das hört sich an als fehle der Mieterhöhung die Grundlage.
    Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg

  • haemarth said:

    Zum Mieterschutzbund und prüfen lassen

  • mrs.murp said:

    definitiv vom Anwalt beraten lassen… Ohne die genauen Mietpreise kann man dir hier gar keinen Rat geben…

  • Peter P said:

    eigentlich ist das keine gute begründung mit der vergleichswohnung. eine mieterhöhung ist normal wenn die wohnung neu bezogen wird. die wohnung ich mal hatte hat 390,-€ warm gekostet, der nach mitter muss jetzt 450,-€ bezahlen. im selben haus sind die wohnugen unter schiedlich teuer. geh am besten zum anwalt der kann dir auf jeden fall weiter helfen.

  • Kokul said:

    Geh in den Mieterschutzbund, das sind ca 120€ pro Jahr… dafür stellen Die Dir Rechtsanwälte und die helfen Dir…

  • Onkel Bräsíg said:

    Die Vergleichswohnungen müssen gleichwertig sein – nicht aber am gleichen Tage bezogen worden…! Die Mieterhöhung KANN damit begründet werden, allerdings riechts so als wären die „Vergleichswohnungen“
    im Eigentum des selben Vermieters mindestens aber
    im Bestand desselben Verwalters.
    Also Einspruch aufrecht erhalten. Auf jeden Fall gegen diesen Ablehnungsbescheid erneut angehen!

  • Michel B said:

    Ohne Kenntnis des Zustandes der Wohnung, des Zustandes und des Mietpreises der Vergleichswohnungen und nicht zuletzt der Höhe der bisherigen Miete und der verlangten Mieterhöhung sowie des Zeitpunktes der letzten Mieterhöhung kann die Frage nach der Rechtfertigung einer Mieterhöhung nicht beantwortet werden. Solange 30 Jahre alte Türen noch technisch in Ordnung sind, spricht das Alter allein nicht gegen eine Mieterhöhung; im übrigen ist in den meisten Mietverträgen geregelt, daß Renovierungen in den Wohnungen von den Mietern zu übernehmen sind. Eine Auskunft zum örtlichen Mietspiegel gibt der Mieterschutzbund und womöglich die Verbraucherzentrale. Es ist zulässig (rechtens), daß der Vermieter seine Interessen durch einen Rechtsanwalt wahrnehmen läßt, das gleiche können Sie auch tun.

  • Dame Edna said:

    Irgend so ein popeliger Rechtsverdreher (auch als „Organ der Rechtspflege“ bekannt und berüchtigt) kann da zurückweisen so viel er will. Bevor nicht ein Gericht ein Machtwort gesprochen hat, ist alles nur Wunschdenken! Es sei denn, ihr lasst jrgendeine Frist sausen – dann ist der Vermieter und sein Winkeladvokat am Drücker! Widerspruch Widerspruch und nochmal Widerspruch bis die Finger bluten oder er zur Klage schreitet und die kommt IHN teuer zu stehen!

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