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Wie hoch sind aktuell d Freibeträge der Harzt IV Antragsteller?& wie werden Lebens- u Rentenvers.angerechnet?

19 Oktober 2010 2 Comments

Beim Telefongespräch mit der ARGE wurde mir gesagt, dass ich allein mit meinen beiden Kindern angerechnet werde , da mein Partner (nicht verh.) aber der Vater beider Kinder (6 Mon, 3Jahre) momentan studiert und deswegen nicht mitberechnet wird . Sein Mietanteil würde dann aber von mir abgezogen werden.
(Wir wohnen alle zusammen)
Wie hoch ist denn mein Bedarf mit meinen 2 Kindern ?
Wird das Kindergeld auf jeden Fall angerechnet, ode?
Wird das Elterngeld voll angerechnet?
Ich bekomme 650€ Elterngeld und das Kindergeld 308€! Mehr Einkommen habe ich nicht!
Mein Partner BaföG und Nebenjob 350€.
Welche Freigrenzen stehen mir auch bezgl. bestehender Lebens ,- und private Rentenverversicherung zu?
Hat das auch was mit dem Alter zu tun?
Wenn ja, wie gelten da die aktuellen Freibeträge?
Oder gibt es noch andere hilfreiche Tipps für Antragsteller!
Danke im Voraus auf jeden Fall für jede hilfreiche Antwort!
Weiß nämlich nicht genau, was ich machen soll!
DANKE :-)))))

2 Comments »

  • Grisham2 said:

    Dein Partner wird wahrscheinlich nicht mitgerechnet, weil Studierende vom Hartz 4 – Bezug grundsätzlich ausgeschlossen sind und er auch kein großes Einkommen hat.
    Die Hartz 4 – Leistungen unterscheiden sich in Regelleistung (RL) und Kosten für Unterkunft und Heizung(KUH). Bei dem KUH wird die Miete inkl. Heiz- und Nebenkosten übernommen, soweit sie angemessen sind, nicht jedoch Strom und Warmwasser.
    Zu den Regelleistungen in der Höhe ab 01.07.:
    Auch wenn Dein Partner nicht mitgerechnet wird, so wird für Dich wahrscheinlich nur die Regelleistung für Partner, das sind 90 % der normalen Regelleistung, angesetzt. Das sind 316 € (anstatt € 351). Deine Kinder haben einen Regelbedarf von jeweils € 211. Das macht in der Summe € 738. Allerdings wird noch Einkommen angerechnet. So wird das Kindergeld beim jeweiligen Kind als Einkommen angerechnet. Da bleiben von den € 738 noch € 430 (738-154=430). Bezüglich des Elterngelds wird nur der Teil als Einkommen berücksichtigt, der € 300 übersteigt, bei Dir also € 350. Von diesen € 350 bleiben noch einmal € 150 anrechnungsfrei, so dass Deine Regelleistung um € 200 gekürzt würde.
    Noch mal in der Übersicht, was Du dann an Leistungen erhalten würdest:
    € 650 Elterngeld
    € 308 Kindergeld
    € 57 Kind 1 (RL € 211- € 154 Kindergeld)
    € 57 Kind 2 (RL € 211- € 154 Kindergeld)
    € 116 Du (RL € 316 – € 200 angerechnetes Elterngeld)
    € 1188 Summe
    Dazu kommen dann noch 3/4 der Miete, Heiz- und Nebenkosten.
    Zu den Freibeträgen:
    Deinen Kindern steht ein Vermögensfreibetrag von jeweils € 3100 zu also € 6200. Dir steht auch ein Freibetrag in Höhe von mindestens 3100 € zu (bei dir 150€/Lebensjahr, ich kenne Dein Alter ja nicht). Zusätzlich habt ihr einen Freibetrag von je € 750 also gesamt € 2250 für notwendige Anschaffungen. Insgesamt habt ihr also mindestens € 11550 an Vermögensfreibetrag.
    Lebensversicherungen werden als Vermögen berücksichtigt, jedoch nur der jeweilige Rückkaufwert und nicht der Wert der Versicherung.
    Für die private Rentenversicherung gibt es einen Freibetrag von € 250/Lebenjahr maximal aber € 16250. Das gilt jedoch nur, wenn die Verwertung der Rentenversicherung vor Eintritt in den Ruhestand vertraglich unwiderruflich ausgeschlossen ist. Auch ein Rückkauf, eine Kündigung oder eine Beleihung darf nicht möglich sein. Ein Ausschluss der Verwertung vor dem 60. Lebensjahr reicht aus.
    Noch eine Bemerkung zu dem Einkommen Deines Partners:
    Offenbar erhält er nicht den Höchstsatz an BAFöG, der wäre nämlich je nach Miete € 466 bzw. € 530. Also wird wahrscheinlich Einkommen der Eltern auf den Bedarf Deines Partners angerechnet. Das bedeutet jedoch, dass sie ihn unterstützen müssten.
    Ein Beispiel:
    Dein Partner bekommt € 200 BAFöG. Sein Mietanteil beträgt mehr als € 133. Dann ist sein Bedarf € 530. € 530 – € 200 = € 330. Dein Partner müsste also noch € 330 Unterhalt von seinen Eltern erhalten.

  • Grisham2… said:

    Anrechnung von Vermögen
    (siehe Tabelle)http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslose…

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