Wie ist das rechtlich? Privatrenten und Krankenversicherungspflicht?
19 Oktober 2010
One Comment
Unterliegt eine rein private Zusatzrente aus versichertem und versteuertem Einkommen (keine Betriebsrente) der Krankenversicherungspflicht in der GKV? Erstaunlicherweise finde ich dazu widersprüchliche Angaben.
Danke für alle Antworten.
Das habe ich im Modernisierungsgesetz der GKV gefunden.
Auch kenne ich jemanden, der 2007 eine Kapital-Lebensversicherung ausbezahlt bekam, ohne
Krankenkassenbeiträge zahlen zu müssen.
§ 229
Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen
(1) Als der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden,
1. Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen; außer Betracht bleiben
1. ) lediglich übergangsweise gewährte Bezüge,
2. ) unfallbedingte Leistungen und Leistungen der Beschädigtenversorgung,
3. ) bei einer Unfallversorgung ein Betrag von 20 vom Hundert des Zahlbetrags und
4. ) bei einer erhöhten Unfallversorgung der Unterschiedsbetrag zum Zahlbetrag der Normalversorgung, mindestens 20 vom Hundert des Zahlbetrags der erhöhten Unfallversorgung,
2. Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister,
3. Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet sind,
4. Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte mit Ausnahme einer Übergangshilfe,
5. Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung.
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