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Wie ist ein solcher Fall zu werten? Ist das nicht unglaublich?

19 Oktober 2010 9 Comments

Ich machs im Kurzstil.
Eine Bekannte hat von ihren Eltern das Elternhaus überschrieben bekommen, in dem zwei abgeschlossene Wohnungen vorhanden sind. Eine davon bewohnt sie. Es kommt immer mehr zum Streit und die Tochter zieht aus dem Haus aus, obwohl sie gerade so finanziell über die Runden kommt. Ihre Eltern haben zusammen etwa 1400 Euro Rente.
Jetzt haben die Eltern die Tochter darauf verklagt, dass sie ihnen die häuslichen Nebenkosten bezahlen muss (Wasser/Abwasser, Strom, Müll etc.), weil sie sich einst vertraglich dazu verpflichtet hat, jetzt aber infolge der doppelten Haushaltsführung nicht mehr kann. DerTochter wurden Prozesskostenhilfe bewilligt, was belegt, dass sie für ihren Lebensbedarf zu wenig Geld hat. Wie ist das Verhalten der Eltern zu würdigen? Und was soll eigentlich unterm Strich ausser Ärger für wen herauskommen?

9 Comments »

  • blauclev said:

    Wenn sie sowieso Streit haben, wird ihnen das auch egal sein.
    Da schauen sie dann nicht unbedingt auf die Kosten, sondern wollen nur „ihr Recht“.

  • blauclev… said:

    Das Haus gehört ihr und Vertrag ist Vertrag.

  • carolus said:

    Verträge sind dazu da eingehalten zu werden.

  • DR Eisendraht said:

    es gibt zwei möglichkeiten.
    1. die Tochter könnte (falls die Eltern kein lebenslanges Wohnrecht haben ) ihre Eltern zum ausziehen zwingen und die Wohnungen vermieten.
    2. die Tochter könnte das Haus verkaufen, und das Geld zwischen Eltern und sich aufteilen
    ist kein muß, aber fair…

  • Salomon said:

    Sie hat ein Haus geschenkt bekommen!
    Mit 2 Wohnungen!
    Sie kann die Nebenkosten nicht zahlen??
    Was soll der Unsinn?
    Sie kann die 1 Wohnung ja vermieten!

  • Hugo said:

    Ein Gericht wird den Fall jedenfalls ausschließlich rechtlich bewerten, nicht aber moralisch oder tiefenpsychologisch, und das ist auch gut so.

  • funship said:

    das ist bitter :-(
    wenn die eltern kein wohnrecht haben, könnte sie vielleicht im gegenzug ihre eltern hinaus klagen….aber dafür braucht sie auch geld, rechtschutzversicherungen üernehmen keine mietstreitigkeiten…
    vielleicht sollte sie die wohnung vermieten und das geld für die nebenkosten so aufbringen…

  • Dorka said:

    Dazu müsste man den Vertrag kennen.

  •  Verdinand . said:

    Wenn die Tochter sich vertraglich dazu Verpflichtet hat sollte sie versuchen das zu bezahlen.

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