Wie lang darf die Prüfung auf einen Teilzeitarbeitsplatz sein – was ist zumutbar?
Ich erhalte EU-Teilrente.
Ich habe jetzt den Antrag auf einen Teilzeitarbeitsplatz gestellt (öffentlicher Dienst Bund).
Genaues habe ich in meiner vorherigen Frage gestellt.
Wie lange darf sich der Arbeitgeber mit seiner Prüfung Zeit lassen? Was ist zumutbar.
PS.: Man hat jetzt mein Arbeitsverhältnis in ein ruhendes umgewandelt, so daß ich auch keinen bezahlten Urlaub nehmen darf.
Dein Arbeitgeber muß dich zwar wieder einstellen…aber nicht auf dem gleichen Arbeitsplatz wie vorher. Er kann sich glaub ich bis zu 4 Wochen Zeit lassen dir eine Stelle zu besorgen. Er kann genauso sagen das er keinen Platz für dich hat und du somit nicht weiter zu beschäftigen bist. Erkundige dich jedoch am besten beim Deutschen Rentenbund…die müßten sowas wissen…oder falls du einen Schwerbehinderten Ausweiß hast, beim Integrationsamt, oder beim Betriebsrat des Hauses.
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