Wie sieht das aus ist ein Dogo Argentino ein Kampfhund kategorie1?
14 Oktober 2010
9 Comments
HAllo ich möchte mir gerne einen dogo argentino holen er ist 3 jahre alt und super lieb nun bin ich mir aber nicht sicher ob er zur kategorie1 gehört oder nicht weil er ja eigentlich ein jagdhund ist?
Der Dogo Argentino ist in den meisten Bundesländern kein „Kategorie 1 – Hund“, wird aber häufig als gefährlich eingestuft (wie Mastiff, Bullmastiff, Kangal etc.). Ein solcher
Hund ist nicht ganz einfach und im Alter von 3 Jahren auch nicht unbedingt „super lieb“ sondern eher quirrlig. Nur wer viel Zeit hat und den Hund wirklich täglich ausgiebig und sachgerecht beschäftigen kann, sollte das überhaupt in Erwägung ziehen. Wer ihn nur anschafft, um gelegentlich mal seinen „Super-Hund“ vorzuführen, der schafft sich eine Zeitbombe und ein ernsthaftes Problem. Und dann ist da noch die Vorgeschichte des Hundes. In 3 Jahren kann man mehr falsch machen, als in dem restlichen Hundeleben wieder ausgeglichen werden kann.
Ja.
Ja, Kategorie 1! Es kommt aber trotzdem immer darauf an, wie liebevoll sie erzogen werden. Aber sollte der mal beissen, au weia. Besser nur mit Maulkorb raus. Leine so wie so. Muss mein kleiner Schäfchen Goldi auch.
Anne
Der Dogo-Argentino gilt in folgenden BL als Kat-1-Hund, kann aber durch die erfolgreiche Ablegung diverser Prüfungen befreit werden:
Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg
Hamburg
NRW
Berlin und Hessen haben keine Abstufung in Kat-1 und Kat-2 Hunde, bei Ihnen gilt er als gefährlich!
Die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben keine Rasselisten.
Halten könntest du ihn daher problemlos in:
Bremen
Meck-Pom
Rheinland-Pflaz
Saarland
Sachsen
Schleswig Holstein
Je nachdem, in welchem BL du lebst, hast du keine oder einige der folgenden Sanktionen zu erwarten:
(Genauer könnte ich dir diese Frage beantworten, wenn ich wüßte, wo du lebst!)
Du müsstest einen Sachkundenachweis erbringen:http://www.stadt-koeln.de/imperia/md/con…
Der hier ist von Köln (NRW)
Du benötigst eine Hundehaftpflichtversicherung und nicht jede Versicherung versichert diese „gefährlichen“ Hunde (besser gesagt kaum eine und wenn doch, dann richtig teuer!!!)
Dein Polizeiliches Führungszeugnis muss einwandfrei sein.
Der Hund darf nie von der (kurzen) Leine.
Der Hund darf nie ohne Maulkorb laufen.
Du kannst allerdings mit dem Hund Prüfungen ablegen (Wesentest, Gehorsamkeitsprüfungen) und wenn er die besteht, kann er von der Maulkorbbefreiung und der Leinenpflich befreit werden und auch die Hundesteuer wird deutlich günstiger!
Der Hund ist unfruchtbar zu machen, damit er sich nicht vermehren kann.
Der Hund kann jederzeit beschlagnahmt werden, wenn da Klagen kommen. das heißt du musst immer mit dem Hund arbeiten, damit du ihn unter Kontrolle hast.
Die Hundesteuer kannst du hier für deine Stadt abrufen:http://zergportal.de/baseportal/Hundeste…
Ich arbeite bei einer Versicherung und ich kann dir genau sagen das er zu der Kategorie 1 zählt .
Ja er zählt dazu…..
Er ist leider Kategorie 1.Wenn er superlieb ist,mach einen Wesenstest und gilt dann nicht mehr als Kampfhund.Steuermäßig kostet er dann auch soviel,wie ein normaler Hund.sonst 600,-Euro in vielen Städten und Gemeinden.Ohne Wesenstest,darft Du nie ohne Maulkorb und Leine mit ihm vor die Tür,sonst drohen hohe Strafen.
Das ist je nach Bundesland verschieden geregelt. Die Bundesländer haben sogenannte Rassenlisten zur Kategorisierung. In den Ländern Baden-Würtemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen wird der Dogo Argentino in Klasse 2 geführt, in Berlin und Hessen wird nicht zwischen Klasse 1 und zwei unterschieden bei dem Dogo Argentino, der gilt dort als gefährlich. In den übrigen Bundesländern wird er weder der Klasse 1 noch 2 zugeordnet und gilt nicht als gefährlich. Bis auf Niedersachsen, Sachsen-Anhaltund Thüringen, die keine Rasselisten führen.
@ Angie, deine Antwort ist leider so nicht richtig bzw. unvollständig
@ sagt mal Sarah, Anne Bonetti8 – lest ihr eigentlich nicht die anderen Beiträge? manchmal sinnvoll um unnötig falsche Beiträge gar nicht erst zu schreiben.
hallo nicole, der dogo argentino ist in kaum einem bundesland kategorie 1….
in bayern ist er auf jedenfall auf liste 2 und wenn der hund ein negativ zeugnis hat dann ist er sogar ganz befreit. dann läuft er als ganz „normaler“ hund wie jeder pudel oder labrador….
einen wesenstest muss der hund allerdings auf alle fälle haben.
ich weiß das deshalb sehr genau da ein guter freund einen hund dieser rasse besitzt…
viel spaß mit dem dogo!!
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