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Wie viel Geld bekommt ein Mann Berufunfähigkeits Rente nach folgenden Rechen Beispiel?

15 Oktober 2010 6 Comments

er verdient pro Jahr ca. 31000 Euro Brutto
das sind ca. 1700 Euro Netto pro Monat
er hat jetzt 30 Jahre in ein und der selben Firma gearbeitet
hat aber noch zuvor 2 Jahre in einer anderen Firma gearbeitet
nun ist er wegen schwerer Artrose in beiden Knien schon 3 Monate krank (Arbeitsunfähig ) und bekommt pro Monat von der Krankenkasse 1500 Euro !!!
Wenn er nun eine Berufunfähigkeit Rente beantragt, wie viel Geld bekommt er dann noch pro Monat ?

6 Comments »

  • allwissende Müllhalde said:

    Die Rente ist nicht berechenbar, da jedes Jahr der Erwerbsfähigkeit mit Entgeldpunkten berechnet wird. Auch eine Zurechnungszeit kommt nicht in Frage. Wo er gearbeitet hat, spielt keine Rolle. Ob er überhaupt welche bekommt, hängt vom Gutachten des Vertrauensartzes der RV ab.
    Als grobe Schätzung kann von etwa 36% des Nettos ausgegangen werden, da er noch die EU-Rente alter Art bekommt, bei der volle EU etwa 60 % und BU etwa 36% des Nettoeinkommens beträgt. Das setzt aber einen Kontinuierlichen Verdienst im Vergleich zum Durchschnitt voraus!
    PS: Rentenberechnungen sind sehr kompliziert und setzt eine jahrelange Beschäftigung mit dem Thema voraus!

  • Uwe P said:

    Nichts da er noch 2 gesunde arme hat.

  • LasseSpe said:

    das is ne total komplizierte rechnerei. bei mir sind das mehrere seiten von der RV gewesen. das kann dir keiner so einfach hier sagen mit deinen paar angaben! ausbildungszeiten z. b. werden ja auch noch mit einberechnet. … :-)

  • Jürgen NRW said:

    Zum 01. Januar 2001 ist das entsprechende Gesetz komplett geändert worden. Für Geburtsjahrgänge ab 1962 hat sich alles verschlechtert. Die Begriffe Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sind vollständig entfallen und damit grundsätzlich auch der bisherige Berufsschutz. Eine Ausnahme ist die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Die Sonderregelung gilt für vor dem 2. Januar 1961 geborene Versicherte. Diese genießen auf Grundlage ihrer beruflichen Qualifikation Berufsschutz. Wichtig: Zu beachten ist allerdings, dass auch für diesen Personenkreis die alte Berufsunfähigkeitsrente (2/3 der vollen Rente) entfallen ist; wer gemäß § 240 SGB VI berufsunfähig ist, erhält nur die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, also nur 50% der vollen Rente!
    Es gibt die Regelung „Teilweise Erwerbsminderung“
    Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Antragsteller auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – unabhängig vom erlernten Beruf – nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich tätig sein kann.
    und die „Volle Erwerbsminderung“
    Volle Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich verrichtet werden können.
    Durch die Erwerbsminderungsrente sind die Betroffenen abgesichert, müssen aber, je nach Lebensalter, mit Abschlägen bis maximal 10,8 Prozent rechnen, die auch bei einer späteren Altersrente erhalten bleiben.
    Genaue Informationen erteilt die Deutsche Rentenversicherung http://www.deutsche-rentenversicherung.d…

  • schlifft said:

    Hallo heutzutage bekommt man nicht so schnell die Rente und vor allen Dingen nicht wegen des Bewegungsapparates.
    Mein Vorposter hat schon Recht, wenn er sagt das da viele Faktoren eine Rolle spielen.
    Aber er kann sich ja mal die Rente bei der Rentenversicherung einmal ausrechnen lassen.

  • DR Eisendraht said:

    Eine BU-Rente ist ein sehr unbequemes Ruhekissen. Die soziale Hängematte dürfte pieken. Eine Berechnung nach nur wenigen Jahresangaben ist unmöglich. Da braucht es den gesamten Versicherungsverlauf (Rentenversicherungsträger)

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