Wie viele Entgeltpunkte gibt es für zwei Jahre Höchstbeiträge?
Ein Bekannter (nicht erwerbstätig) möchte sich in nächster Zeit freiwillig bei der gesetzlichen Rentenkasse versichern. Er hat ein kleines Vermögen geerbt, welches theoretisch für zwei Jahre Höchstbeiträge (etwas über 1.000 Euro mtl.) reichen würde. Er möchte nun wissen, wie viele Entgeltpunkte er in dem Fall bekommt. Ich meinte fünf, er meinte aber viel mehr. Da dachte ich, ich frag mal besser hier nach.
für 2010 sind es 2,11 Entgeltpunkte, für 2011 wird es nach bisherigen Schätzungen etwas weniger sein.
Lohnend ist es in keinem Fall für deinen Bekannten, es sei denn, er müsse Mindestzeiten in der Rentenanwartschaft erreichen. Selbst dann würde ich nur den Mindestbeitrag einzahlen.
update
Bezüglich der Steigerung der Altersrente durch Zahlung des freiwilligen Mindestbeitrags muss vordergründig von einer nicht sehr rentablen Geldanlage ausgegangen werden.
(1 Jahr Mindestbeitrag entspricht 955,20 EUR, ergibt eine ungefähre Rentensteigerung von 4,20 EUR…den Rest kannst du selbst ausrechnen. Ich schätze die jährliche Rentensteigerung durch Höchstbetrag auf etwa 56 € )
Die Einzahlung der geplanten Summe in eine private Rentenversicherung kann da viel lohnender sein
Ich empfehle in jedem Fall, einen Rentenberater der Rentenversicherung aufzusuchen. Die Beratung ist kostenlos und Einzahlungen für 2010 können bis 31.3.2011 geleistet werden.
Um die möglichen Rentenerhöhungen deines Bekannten genau berechnen zu können, fehlen hier noch einige Faktoren, beginnend mit Alter, Zeitraum und Höhe der bisherigen Zahlungen…
Wird dein Bekannter in einigen Jahren Sozialhilfeempfänger sein, gilt es einen weiteren Faktor zu berücksichtigen.
Vorteilhaft kann eine freiwillige Versicherung für Menschen sein, die nicht pflichtversichert sind, wie beispielsweise Selbstständige oder Hausfrauen. Ist ein Selbstständiger nach einer kurzen Arbeitsphase aus dem Berufsleben ausgeschieden, kann sein Rentenanspruch schnell verloren gehen. Indem er noch vor seinem 65. Lebensjahr für die fehlenden Monate Beiträge zahlt, gehen die früheren Beitragszeiten nicht verloren. Er bekommt also nach 65 eine Regelaltersrente. Außerdem hat er nach fünf Einzahlungsjahren die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) für eine Hinterbliebenenrente erfüllt.
Auch Sozialhilfeempfänger sollten sich eine freiwillige Versicherung gut überlegen, denn für sie zahlt das Amt, wenn damit ein Rentenanspruch erworben wird.
update 2
@wolfgang schäfer hat das schon richtig geschildert. es gibt bessere anlageformen als private rentenversicherungen !
wenn ich die frage ein zweites mal durchlese, komme ich allerdings zu dem eindruck, dass hier richtigerweise ein kleines vermögen so angelegt werden soll, dass ein hartz IV-empfänger es es nicht wieder anfressen muss bevor er leistungen erhält. das rückt die sachlage in ein anderes licht und lässt die einzahlung in die gesetzliche rentenversicherung anders dastehen
Also die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung in Form von Höchsbeiträgen ist sicher nicht lohnend. Wenn ich richtig gerechnet habe dann müssten so ca. 25.000,–€ zur Anlage zu Verfügung stehen. Der Tip mit der privaten Rentenversicherung ist unter Umständen tückisch, da die Renditen dieser Anlageformen sehr wahrscheinlich noch stärker sinken und eine Verrentung dort mehr oder weniger auf Erbschaftsklau hinausläuft.(letzteres bin ich gerne bereit näher zu erläutern, e-mail an mich genügt) Ich würde in diesem Zusammenhang wie schon empfohlen erst eine kostenlose Beratung eines Rentenberaters der Deutschen Rentenanstalt in Anspruch nehmen. (Aber bitte nur den von der Deutschen Rentenanstalt, Ausweis zeigen lassen). Danach würde ich mich bei einer der drei in Deutschland ansässigen Honorarbanken beraten lassen Die stehen im Oktoberheft bei Finanztest mit einem Testbericht. Ab 25.000,–€ kann man dort sauber abgestimmte Anlageformen bekommen, und die sind rentabler als Versicherungen.
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