Wie viele Mini-Jobs darf man als Rentner mit 65 Jahren machen?
14 Oktober 2010
4 Comments
Meine Mutter ist nun in Rente gegangen und möchte weiter arbeiten, eine Vollzeitbeschäftigung bekommt sie nicht mehr aber einige Mini-Jobs auf 350 Euro im Monat! Wie viele solcher Jobs darf sie machen? Muss sie Sozialabgaben bezahlen? Auf was soll sie achten? Wir stehen vor einem großen Rätsel!!
Beschäftigte Rentner können ab Vollendung des 65. Lebensjahres unbegrenzt hinzuverdienen. Eine Anrechnung auf die Rente findet nicht mehr statt.
Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 400-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen).
Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 400-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 400 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig.http://www.minijob-zentrale.de/nn_10964/…
Diese Frage halte ich für eine Provokation.
Denn deine Mutter sollte sich mit 65 Jahren keinen Mini-job suchen, sondern sich mit der ihr zustehenden Rente einen schönen Lebensabend bereiten.
Wenn ihr Rentenanteil allerdings unter dem Mindeteinkommen ist 315 (Miete) + 351 (Regelsatz) = 666 Euro sollte, kann sie doch zusätzliche Sozialhilfe beantragen und nicht im Alter von 65 Jahren noch zwischen ein oder gar mehrere zusätzliche Arbeitsplätze hin und her pendeln.
Anmerkung…. wenn es meine Mutter währe, dann würde ich sie soweit Unterstützen das sie in ihrem Alter nicht mehr zu arbeiten brauchte.
Sog. Minijobs sind ja sozialversicherungsfrei. Als Rentnerin ist die Mutter ja auch sozial-/krankenversichert. Von der Rente sind 58% steuerflichtiges Einkommen. Bis zu einem Grundfreibetrag von jährlich rd. € 8.000,00 müssen aber keine Steuern bezahlt werden. Beispiel: Rente brutto € 1.000,00 mtl. bedeutet mtl. € 580,00 steuerpflichtig. Macht pro Jahr € 6.960,00 Einkommen. Hier fallen noch keine Steuern an. Erst weitere Einnahmen von über € 1.100,00 p.a. würden zu einer geringen Steuerpflicht führen.
Profil hat eine konkrete Frage gestellt und bereits eine gute, konkrete Antwort erhalten.
Ich habe aus seiner Frage nicht heraus gelesen, dass er die Meinung von anderen zu diesem Thema wissen wollte.
Warum müssen manche immer ihren Senf dazugeben? Naja, Sprücheklopfer halt…
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